Versicherungspflichtgrenze 2015: JAEG PKV
Die Versicherungspflichtgrenze 2015 ist eine der Voraussetzungen für den Wechsel in die Private Krankenversicherungen für Angestellte / Arbeitnehmer. Für Beamte und Selbständige bzw. Freiberufler spielt diese Entgeltgrenze, auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG 2015) bekannt, keine Rolle.
Ein Mindesteinkommen oberhalb dieser Gehaltsgrenze muss nachgewiesen werden können, um ein Wahlrecht auf Mitgliedschaft in der freiwilligen gesetzlichen Krankenkasse oder in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu erhalten.
Aktuelle PKV Versicherungspflichtgrenze 2015
Die Wahlfreiheit zwischen PKV oder GKV (freiwillige gesetzliche Krankenversicherung) für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Angestellte beginnt im Jahr 2015 mit folgenden Verdienstgrenzen:
- Versicherungspflichtgrenze 2015: 54.900 Euro Bruttogehalt im Jahr / 4.575 Euro Bruttoentgelt pro Monat
Wichtig für den Wechsel von GKV zu PKV: die Einkommensgrenze muss mindestens ein Jahr lang überschritten worden sein.
- Beispiel: Mindesteinkommen laut Versicherungspflichtgrenze 2015 von mindestens 54.900 Euro Jahreseinkommen bzw. 4.575 Euro Monatsgehalt in diesem Jahr erreicht: Wechsel in die private Krankenversicherung ab 2016 möglich.
Alle anderen Berufsgruppen ( wie Freiberufler, Selbständige oder Beamte) können unabhängig von der Entgeltgrenze wählen, ob sie privat oder gesetzlich versichert sein wollen.
Vor der Entscheidung pro oder contra private Krankenversicherung sollten persönlich abgestimmte Tarife auf preis und Leistung geprüft werden, um zu berechnen, ob sich der Wechsel in die PKV lohnt und sinnvoll ist.
- gesetzliche private Krankenversicherung Kosten Vergleich
- individuelle Beiträge zur privaten Krankenversicherung berechnen
Bruttogehalt: wie wird das Brutto-Jahreseinkommen berechnet?
Zu dem Bruttoentgelt, das am Jahresende zählt, gehören verschiedene Einkünfte. So zum Beispiel die monatlichen Lohn-und Gehaltszahlungen sowie wiederkehrende Einnahmen, auch wenn sie nicht monatlich erfolgen.
Dazu zählt zum Beispiel das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Ebenfalls mitgerechnet werden vermögenswirksame Leistungen oder Sachbezüge. Werden die Überstunden eines Versicherten pauschal vergütet, kann auch dieses Einkommen herangezogen werden. Wer versicherungspflichtig eine Nebentätigkeit ausübt, rechnet dieses Einkommen zur Gesamtsumme hinzu.
Anrechenbares Einkommen zur Jahresarbeitsentgeltgrenze 2015 setzt sich wie folgt zusammen:
- Brutto-Einkommen pro Monat
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Sachbezüge wie Firmenwagen, Firmenwohnung
- pauschal vergütete Überstunden
- Einkommen aus Nebenjobs
- Vermögenswirksame Leistungen
Mindesteinkommen 2015 für die PKV: wann besteht Versicherungspflicht in der GKV?
Alljährlich zu Beginn des Jahres wird die PKV-Grenze neu festgelegt. Da die Summe meist analog zur durchschnittlichen Einkommensentwicklung in Deutschland angehoben wird, kann es passieren, dass das Gehalt im Folgejahr unter der Mindesteinkommensgrenze liegt.
So entsteht theoretisch eine Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Dieses Szenario trifft meist bei eintretender Arbeitslosigkeit oder dem Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung mit geringerem Einkommen ein. In diesen Fällen ist eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung möglich. Weitere Gründe für ein sinkendes Einkommen unterhalb der versicherungspflichtgrenze 2015 können sein:
- Immatrikulation an der Hochschule/Universität und Beginn des Studiums
- Beginn einer Ausbildung oder Lehre
Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze BBG
- Wichtig: Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze waren bis 2003 das Gleiche. Heute handelt es sich um zwei verschiedene Einkommensgrenzen in der Krankenversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze regelt lediglich die maximale Beitragshöhe zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der allgemeine Beitragssatz 2015 beträgt 14,6% vom Bruttogehalt, der jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Arbeitgeberzuschuss getragen wird.
Dabei werden die 14,6% auf maximal 4.125 Euro im Monat in 2015 berechnet. Ein Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.
Die Veränderung der Beitragsbemessungsgrenze seit 2010
Die Beitragsbemessungsgrenze, die im Jahr 15 bei 49.500 Euro pro Jahr liegt, wurde jährlich erhöht. Sie lag in den Jahren 2006/2007 noch bei 42.750 Euro, und stieg dann schrittweise um jeweils ungefähr 500 – 1000 Euro im Jahr. An die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung gekoppelt ist der höchste Beitrag des Basistarifs der PKV. Dieser liegt derzeit bei 639,38 Euro.
Für wen ist Wechsel in die private Krankenversicherung 2015 sinnvoll?
Was alles zu berücksichtigen ist, wenn es um die Frage der Privatversicherung geht, ist jedoch noch weit mehr als „nur“ das Bruttojahresentgelt. Für Beamte lohnt die PKV besonders, da Beihilfe vom Dienstherrn gezahlt wird. Doch wer Kinder hat und einen Ehegatten der arbeitslos ist oder selbständig mit geringem Einkommen, für den kann die GKV mit der kostenlosen Familienversicherung von Vorteil sein.
Unabhängig von den Einkommensgrenzen können auch Studenten in der PKV Mitglied werden, wenn sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, und die PKV sie in einen speziellen Studententarif aufnimmt. Dann sind sie auch ohne Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenzen privat versicherbar.
Ansonsten sollten Angestellte, deren Mindesteinkommen die Versicherungspflichtgrenze 2015 überschreitet genau prüfen ob der Wechsel überhaupt und in welchen Tarif sinnvoll ist. Eine gute Entscheidungshilfe bietet der Private Krankenversicherung vergleich der Stiftung Warentest 2015