Heilfürsorge für Polizei Feuerwehr Soldaten

Die Heilfürsorge ist neben der Beihilfe ein weiteres Fürsorgeprinzip im öffentlichen Dienst. Sie kommt nur für bestimmte Beamtengruppen im aktiven Dienst in Frage, für die ein besonders hohes Berufsrisiko gilt.

Die Heilfürsorge besteht aus einer vollständigen Erstattung der anfallenden Krankheitskosten durch den Dienstherren, die Leistungen werden als Sachbezug gezahlt. Für Familienangehörige gilt der Anspruch auf Heilfürsorge nicht.

Bestimmte Beamte haben Anspruch auf Heilfürsorge

Der Anspruch auf Heilfürsorge besteht nur für Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Länder, für Beamte der Berufsfeuerwehren oder der Landesfeuerwehrschulen, für Beamte in Justizvollzugsanstalten, für Soldaten der Bundeswehr oder für Zivildienstleistende.

Berechtigt für die Heilfürsorge sind folgende Beamte:

  • Polizei von Bund und Länder
  • Berufsfeuerwehr und Landesfeuerwehrschulen
  • Beamte im JVA (Gefängnis)
  • Soldaten der Bundeswehr und Wehrdienstleistende
  • Zivildienstleistende
  • Beamte des Technischen Hilfswerks

Der Beamte erhält eine Heilfürsorge, solange er sich nicht unwiderruflich für die Beihilfe entscheidet. Mit dem Beginn der Pensionierung erlischt der Anspruch auf Heilfürsorge. Zu diesem Zeitpunkt gilt erneut ein Anspruch auf Beihilfe, der für Pensionäre in der Regel bei 70 Prozent liegt.

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Heilfürsorge oder Beihilfe sinnvoll?

Zur Absicherung der Restkosten ist dann wiederum ein Beihilfetarif einer privaten Krankenversicherung abzuschließen. Das Prinzip der Heilfürsorge basiert darauf, dass sich die ausgewählten Beamtengruppen durch ihr hohes Berufsrisiko nur zu recht teuren Prämien in der privaten Krankenversicherung versichern könnten.

Versorgungsberechtigte Beamte müssen die Heilfürsorge in Anspruch nehmen. Alternativ können sie sich unwiderruflich davon befreien lassen und erhalten dann eine Beihilfe des Dienstherren.

Diese Leistungen erbringt die Heilfürsorge

Der Umfang der Heilfürsorge ist an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ausgerichtet. Die Leistungen werden ausschließlich als Sachbezug gewährt. Das bedeutet, die Beamten haben nicht den Status eines Privatpatienten, doch ihre Krankheits- und Behandlungskosten werden im Rahmen der geltenden Höchstgrenzen direkt vom Dienstherren übernommen.

Somit ist die Zahlung der Rechnungen durch den Beamten und die spätere Vorlage bei der PKV zur Erstattung bei der Versorgung durch die Heilfürsorge nicht erforderlich. Die Leistungen sind bei Bund und Ländern unterschiedlich bemessen.

Kein Anspruch der Heilfürsorge für die Ehegatte und Kinder

Die Heilfürsorge erstreckt sich nicht auf den Ehepartner oder auf die Kinder des Beamten. Für diese gilt weiterhin ein Beihilfeanspruch, der sich an den Regelungen des Bundes und des Landes orientiert. Folgerichtig können für die Angehörigen Beihilfetarife abgeschlossen werden, um die Restkosten sicher abzudecken.

Entscheiden sich die Angehörigen für eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, hat der Beamte einen reduzierten Beitragssatz zu zahlen. Diese Regelung basiert darauf, dass der Beamte selbst keine Leistungen aus der GKV in Anspruch nimmt und lediglich die Familienversicherung für seine Angehörigen benötigt.

Die Anwartschaftsversicherung ermöglicht die PKV-Rückkehr

Sobald ein Heilfürsorgeberechtigter in den Ruhestand geht, erlischt sein Anspruch auf Heilfürsorge. Es gilt dann wieder der Anspruch auf Beihilfe. Damit die Versicherungsprämien für den Beihilfetarif im Alter nicht zu teuer werden, lohnt sich der frühzeitige Abschluss einer Anwartschaftsversicherung.

Mit dieser Anwartschaft sichert der Beamte seine Rückkehr in die private Krankenversicherung zu den Konditionen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten. Durch den Abschluss der Anwartschaft entfällt die Gesundheitsprüfung, wenn der Beamte spätestens mit dem Beginn der Pensionierung wieder in die Beihilfe wechselt.

Somit spielen auch Vorerkrankungen oder Risikofaktoren keine Rolle mehr, selbst wenn diese in der Zeit zwischen dem Abschluss der Anwartschaftsversicherung und dem Eintritt in die Pensionierung auftreten sollten.

Große und kleine Anwartschaftsversicherung

Der Beamte hat die Wahl zwischen einer großen und einer kleinen Anwartschaftsversicherung. Bei der großen Anwartschaftsversicherung wird der Tarifbeitrag im Alter anhand des Gesundheitszustands und des Alters festgelegt, das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt. Für den Versicherten werden bereits jetzt Altersrückstellungen gebildet.

Die kleine Anwartschaftsversicherung garantiert dagegen eine Beitragskalkulation im Alter auf der Basis des dann geltenden Alters. Aus diesem Grund sichert eine große Anwartschaftsversicherung erheblich günstigere PKV-Beiträge im Alter als die kleine Anwartschaftsversicherung, obwohl die Beiträge natürlich etwas teurer sind.

Der Abschluss einer großen Anwartschaftsversicherung ist dadurch schon in sehr jungen Jahren empfehlenswert. Der Wechsel von einer kleinen in eine große Anwartschaftsversicherung ist zu jeder Zeit möglich.

Tarife der kleinen und großen Anwartschaftsversicherung vergleichen

Die Beiträge für die Anwartschaftsversicherung werden vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum Vertragsbeginn des Beihilfetarifs gezahlt. Da in dieser Zeit aber keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden, ist die Anwartschaftsversicherung insgesamt eine recht preiswerte Versicherung.

Sie ist letztlich der Türöffner für die Rückkehr in die Beihilfetarife der PKV und somit für die Beamten sehr zu empfehlen, die aus beruflichen Gründen einem hohen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sind.

Vor dem Abschluss sollten Anwartschaftstarife einem genauen Vergleich unterzogen werden. Das Preis-Leistungs-Verhältnis wird im private Krankenversicherung Test und im PKV Vergleich der Stiftung Warentest untersucht.