Frei Arzt Medizinkasse FAMK Hessen

Die Freie Arzt- und Medizinkasse hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die Firmengeschichte der Freien Arzt- und Medizinkasse reicht bis ins Jahr 1911 zurück reicht.

In Hessen ist das Versicherungsunternehmen führend in der Absicherung der Beamten bei Polizei, Feuerwehr, Angestellten der Steuerfahndung sowie des Strafvollzugs.

Per Ende 2013 waren bei der FAMK rund 28.700 Personen beschäftigt, das Unternehmen erzielte hieraus Beitragseinnahmen in Höhe von rund 47 Millionen Euro.

Kerngeschäft der Freien Arzt- und Medizinkasse ist die umfassende Absicherung mit Hilfe der Krankenvollversicherung. Daneben haben gesetzlich Versicherte aber auch die Möglichkeit, Zusatzversicherungen abzuschließen. Zu den Angeboten gehören:

  • Krankheitskosten-Ergänzungsversicherung
  • Krankheitskosten-Zusatzversicherung für Beihilfeberechtigte
  • Anwartschaftsversicherungen

Anschrift und Kontakt FAMK – Freie Arzt- und Medizinkasse

Hansaallee 154
60320 Frankfurt am Main

Tel.: 069 / 97466 – 0
Fax: 069 / 97466 – 130
E-Mail: info@famk.de

Krankenversicherung für Beamte in Hessen

Da die Freie Arzt- und Medizinkasse eine in Hessen spezialisierte Krankenversicherung ist, werden auch spezielle Tarife für Versicherungsnehmer in diesem Bundesland angeboten.

Beamtentarif VTN U

Der Tarif VTN U ist eine Krankenversicherung, die sich speziell an Beihilfeberechtigte in Hessen wendet. Anspruch auf Beihilfe haben etwa Angestellte der Polizei, der Justiz, des Strafvollzugs sowie des Zolls und der Steuerfahndung.

Versicherungsnehmer haben mit diesem Tarif der Freien Arzt- und Medizinkasse die Möglichkeit, ihre Krankheitskosten abzüglich des Beihilfebemessungssatzes vollständig abzusichern. Neben der ambulanten Heilbehandlung sind auch zahnärztliche und stationäre Behandlungen zu 100 Prozent abgesichert.

Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte außerhalb Hessens

Bereits seit einigen Jahren konzentriert sich die Freie Arzt- und Medizinkasse nicht mehr nur auf Versicherungsnehmer in Hessen. Auch Beamte in anderen Bundesländern haben die Möglichkeit, die Tarife der FAMK abzuschließen und eine Krankenvollversicherung im Beihilfetarif in Anspruch zu nehmen.

Beihilfetarif GT U

Für Versicherungsnehmer außerhalb Hessens steht der Tarif GT U zur Verfügung. Die Erstattung der Krankheitskosten erfolgt hier auf Basis des jeweiligen Prozentsatzes der Beihilfe im eigenen Bundesland. Ebenso wie im Krankenversicherungstarif für hessische Beamte haben auch Beamte im Bund die Möglichkeit, ihre Krankheitskosten zu 100 Prozent abzusichern.

Neben den allgemeinen Behandlungen sind natürlich auch Schutzimpfungen, Heilpraktikerbehandlungen sowie die konservative Zahnbehandlung versichert. Für Zahnersatz leistet die FAMK in diesem Tarif 80 Prozent.

Private Krankenversicherung Referendare

Bei der FAMK haben natürlich nicht nur verbeamtete Versicherungsnehmer die Möglichkeit, ihre Krankheitskosten abzudecken. Auch Referendare finden hier entsprechende Tarife, die individuell in Anspruch genommen werden können. Schließlich haben auch Beamte im Referendariat Anspruch auf die Beihilfe ihres Dienstherren und können daher in die private Krankenversicherung wechseln.

Für Referendare steht der Tarif VTNB-A U zur Verfügung, der neben den ärztlichen Leistungen auch Heil- und Hilfsmittel übernimmt. Heilpraktikerbehandlungen sind jedoch nicht erstattungsfähig. Gleiches gilt für Zahnersatz, sofern dieser nicht wegen eines Unfalls notwendig geworden ist.

Krankheitskosten-Ergänzungstarife

Versicherungsnehmer, die im Tarif VTN U versichert sind, können zusätzlich die Ergänzungsversicherung VTZ U vereinbaren. Mit diesen Ergänzungsversicherungen können etwa verbleibende Kosten bei Zahnersatz oder auch Material- und Laborkosten abgesichert werden.

Enthalten ist außerdem eine Auslandsreiseabsicherung für Reisen bis zu 45 Tagen. Diese beinhaltet außer den medizinischen Leistungen vor Ort auch den Auslandsrücktransport sowie eine eventuell notwendige Überführung oder Bestattung. Die Leistungsbegrenzung gilt hier ab einem Betrag von 5.200 Euro.

Für Versicherte, die höhere Leistungen in Anspruch nehmen wollen, bietet die FAMK den Ergänzungs-Tarif VTZ U-plus, bei dem Leistungen von bis zu 7.000 Euro jährlich möglich sind.

Die Krankheitskosten-Zusatzversicherung im Tarif WT U

Für Beihilfeberechtigte bietet die FAMK als Erweiterung die Zusatzersicherung im Tarif WT U. Sie ermöglicht die Absicherung von Wahlleistungen im Krankenhaus. So werden auch gesondert abrechenbare Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der ärztlichen Gebührenordnung übernommen.

Wird eine oder werden beide Wahlleistungen nicht in Anspruch genommen, haben Versicherte alternativ Anspruch auf ein Ersatz-Krankenhaustagegeld in Höhe von 15,50 Euro bzw. 31 Euro. Dieser Zusatzversicherungs-Tarif steht sowohl Versicherungsnehmern in Hessen wie auch bundesweit zur Verfügung.

Zusätzlich steht mit dem Tarif WT-A U ein entsprechender Ausbildungstarif zur Verfügung.

Anwartschaftsversicherungen der Freien Arzt- und Medizinkasse

Im Tarif KA bietet die FAMK eine kleine Anwartschaftsversicherung, die die Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht. Ohne erneute Gesundheitsfragen kann die private Versicherung ohne erneute Gesundheitsfragen wieder aufgenommen werden, etwa nach einer Zeit in der gesetzlichen Versicherung oder auch während eines längeren Auslandsaufenthaltes.

Anwartschaftstarif AT

Mit dem Tarif AT wird zusätzlich eine große Anwartschaftsversicherung angeboten. Die Weiterversicherung in der privaten Krankenversicherung ist hier nicht nur ohne erneute Gesundheitsfragen, sondern auch zum ursprünglichen Eintrittsalter möglich. Ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz würde die Kalkulation der Beiträge auf Basis des aktuellen Alters erfolgen und könnte damit entsprechend teurer werden.

Beide Anwartschaftsversicherungen helfen demnach Geld sparen, wenn nach kurzer Auszeit die Versicherung in der PKV wieder aufgenommen werden soll.

Pflegeversicherung der Freien Arzt- und Medizinkasse

Neben der privaten Krankenversicherung haben Beamte bei der FAMK zusätzlich die Möglichkeit, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Ein entsprechender Versicherungsschutz ist aktuell extrem wichtig, denn durch das immer weiter steigende Lebensalter der Menschen wird das Risiko einer Pflegebedürftigkeit höher.

Die Pflegeabsicherung wird über den Kooperationspartner INTER Versicherungen angeboten. Hier ist es möglich, eine Pflegetagegeldversicherung abzuschließen, die pro Pflegetag einen bestimmten Betrag an die Versicherungsnehmer auszahlt.

Dieser Betrag kann individuell zwischen 10-100 Euro vereinbart werden. Die Leistungen der Versicherung werden zeitlich unbegrenzt und ohne festen Verwendungszweck ausgezahlt. So können Versicherungsnehmer die Gelder ganz nach Bedarf verwenden.

Ratings und Rankings
Aktuell liegen keine Ratings und Rankings für die Freie Arzt- und Medizinkasse vor.