Private Krankenversicherung Freiberufler Test Vergleich 2023

Im Vergleich zu Angestellten können sich Freiberufler ebenso wie die Selbständigen und Beamten für die gesetzliche Krankenkasse (GKV) oder für die Private Krankenversicherung (PKV) ohne Voraussetzungen im Einkommen frei entscheiden. Der Private Krankenversicherung Vergleich 2023 für Freiberufler soll eine Entscheidungshilfe bieten.

Dabei sind die besonderen Bedürfnisse eines freiberuflich Tätigen an seine Krankenvollversicherung zu berücksichtigen. An erster Stelle sei die fehlende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch einen Arbeitgeber und damit der Bedarf an Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit genannt.

Empfehlenswert sind bei der Entscheidungsfindung auch die Testergebnisse und Testberichte aus dem Private Krankenversicherung Test 2023. Die Meinungen und Bewertungen der Experten geben einen überblick über gute und günstige private Krankenversicherungen speziell für Freiberufler.

Übersicht der Themen dieser Seite:

  • Die besten privaten Krankenversicherungen für Freiberufler im Test
  • Definition des Berufsstandes der Freiberufler
  • Sonderregelung der Heilberufe wie Arzt, Zahnarzt, Mediziner, Medizinstudenten etc.
  • Berechnung des Krankenversicherungsbeitrag der Freiberufler
  • Gesetzliche oder Private Krankenvollversicherung für Freiberufler sinnvoll?
  • Beitrag bei Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattungen
  • Kosten der Krankenversicherung steuerlich absetzbar

Test Private Krankenversicherung für Freiberufler: PKV Testsieger im Vergleich

Die jeweils beste private Krankenversicherung für Freiberufler bezogen auf Daten von Musterkunden lassen sich dem PKV Vergleich der Tester und Analysten entnehmen. Bei den getesteten Versicherungen wurden die speziellen Bedürfnisse von Selbständigen und Freiberuflern, insbesondere das Krankentagegeld, an die private Krankenversicherung berücksichtigt.

Neben dem Vergleich der Stiftung Warentest / Finanztest haben auch die Rating-Agentur Morgen & Morgen und die Experten von Softfair die Private Krankenversicherung für Freiberufler einem Test unterzogen. Die Testergebnisse sind wie folgt ausgefallen.

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Morgen & Morgen PKV Rating und Ranking

Im Dezember 2014 hat die Analyseagentur Morgen und Morgen über 2.700 Tarife bezüglich des Preisleistungsverhältnisses untersucht.

Im Bereich des Komfortschutzes mit ausgewogenen Leistungen wurden die AXA, die Barmenia, die Hallesche, die Inter, die Mannheimer und die R+V mit dem Topurteil von fünf Sternen bewertet.

Tarife für Ärzte wurden von der Axa, der Barmenia, der Halleschen und der Inter ausgezeichnet.

  • AXA
  • Barmenia
  • Hallesche
  • Inter

Softfair testet beste private Krankenversicherung für Freiberufler

Die Analysten von SoftFair haben PKV-Tarife für Freiberufler im November 2013 beurteilt.

Auf den ersten Platz kam die R+V mit dem AGILClassic und dem TA6U mit einer Selbstbeteiligung von 960 Euro und einer Prämie von 226,51 Euro für einen 30 Jahre alten Freiberufler.

Auf den zweiten Rang kam die Württembergische mit dem ESU 900, KTU43 mit einem Beitrag von 253,23 Euro bei 900 Euro Selbstbeteiligung.

Es folgten die Continentale auf dem dritten und dem fünften Rang sowie die HanseMerkur auf dem vierten Platz.

Testergebnisse von Softfair:

Ranking
Versicherer
Tarif
Selbstbeteiligung/Jahr
Beitrag/Monat
1
R+V Krankenversicherung
AGILClassic TA6U
960
226,51
2
Württembergische
ESU 900, KTU43
900
253,23
3
Continentale
4
HanseMerkur

Vergleich Private Kranversicherung für Freiberufler durch Stiftung Warentest

Im April 2014 wurden die PKV-Tarife für Selbständige von Stiftung Warentest untersucht. Für Freiberufler erwies sich die Provinzial Hannover mit den Tarifen VKSu, KHPnu, KHUnu mit einem sehr guten Testergebnis als leistungsstarker Partner.

Die Versicherungsprämie beträgt bei 900 Euro Selbstbeteiligung im Jahr 395 Euro pro Monat. Der Versicherer ist ausschließlich im Bundesland Niedersachsen und Bremen tätig.

Die Bayerische Beamten-Krankenkasse ist in ganz Deutschland vertreten, mit dem Tarif CG900S, VitalPlus, Zahn 2 und TAF29 kommt sie für Freiberufler ebenfalls gut in Frage.

Freiberufler haben selbständige Tätigkeit

Eine juristisch eindeutige Definition für den Begriff des Freiberuflers gibt es nicht. Wer freiberuflich tätig ist, übt nach herrschender Meinung eine selbständige Tätigkeit aus und unterliegt somit nicht den Weisungen eines Arbeitgebers.

Vielmehr sind Selbständige in der Wahl ihrer Arbeitsmethoden, ihrer Arbeitszeit und der eingesetzten Mittel weitgehend selbstbestimmt und eigenverantwortlich tätig. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer ist ein wesentliches Kriterium für ein Arbeitsverhältnis. Besteht dieses Direktionsrecht nicht, kann man von einer selbständigen Tätigkeit ausgehen.

Hat der Berufstätige darüber hinaus noch ein wirtschaftliches Risiko zu tragen und fühlt er sich der Maximierung seiner Gewinne verpflichtet, dürfte in aller Regel sicher eine selbständige Tätigkeit vorliegen.

Die Definition nach dem Einkommenssteuergesetz

Die eindeutigste Definition für Freiberufler ist im Einkommenssteuergesetz im Paragraphen 18 zu finden. Dort werden Freiberufler nach den drei Gruppen der Katalogberufe, der katalogähnlichen Berufe und der Tätigkeitsberufe unterschieden.

Zu den Katalogberufen zählen Heilberufe, rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, naturwissenschaftlich-technische Berufe und Kulturberufe.

Unter katalogähnlichen Berufen versteht man Tätigkeiten, deren Anforderungsprofil im weitesten Sinne den Katalogberufen entspricht. Zu den Tätigkeitsberufen gehören Berufe, bei denen man einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, erzieherischen oder unterrichtenden Aufgabe nachgeht.

Ärzte Mediziner und Medizinstudenten: Sonderregelungen nur für Angehörige der Heilberufe

Ärzte, Zahnärzte und Freiberufler aus vielen angrenzenden medizinisch ausgerichteten Berufen wie z.B. Apotheker genießen bei der privaten Krankenversicherung besondere Rechte. Natürlich können sich Angehörige der Heilberufe in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Allerdings bieten viele private Krankenversicherer besonders günstige Tarife für diese Berufsgruppe an.

Krankengeld: allgemeiner oder ermäßigter GKV-Beitragssatz?

Freiberufler, die sich gesetzlich krankenversichern, müssen den festgelegten Beitragssatz der Kassen zahlen. Der KV Beitrag selbst wird nach dem Einkommen bestimmt. Die Berufsgruppe hat die Wahl zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und einem ermäßigten Beitragssatz.

Entscheidet man sich für den allgemeinen Beitragssatz, der im Jahr 2022 bei 14,6 Prozent liegt, besteht gleichzeitig ein Anspruch auf Krankengeld, wenn die Dauer der Erkrankung sieben Wochen überschreitet.

Die Höhe des Krankengeldes bemisst sich nach den Regelungen für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Gezahlt wird ein Krankengeld von 70 Prozent des Einkommens, das zur Berechnung des GKV-Beitrags nachgewiesen wird. Da im Krankheitsfall häufig eine erhebliche Einkommenseinbuße entsteht, kann ein ergänzendes privates Krankentagegeld abgeschlossen werden.

Private Krankentagegeldversicherung für Freiberufler sinnvoll

Gesetzlich versicherte Freiberufler, die den ermäßigten Beitragssatz in der GKV in Anspruch nehmen, zahlen im Jahr 2022 einen Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent ihres Einkommens. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld. Ein privates Krankentagegeld ist in dieser Konstellation unabdingbar.

Wenn Freiberufler aufgrund von Vorerkrankungen befürchten, kein privates Krankentagegeld abschließen zu können, ist die Wahl des allgemeinen Beitragssatzes mit der Zahlung des gesetzlichen Krankengeldes unbedingt zu empfehlen.

Erfolgreiche Freiberufler zahlen in der GKV den Maximalbeitrag

Da sich der GKV-Beitrag für Freiberufler nach dem Beitragssatz und nach dem Einkommen bemisst, besteht für den Freiberufler eine Nachweispflicht der Einkünfte. Es ist somit nicht möglich, einen niedrigen Wert anzugeben, um dadurch die Beiträge zu senken.

Vielmehr müssen Freiberufler alle Einkünfte für die Berechnung des Beitrags offenlegen. Darunter fallen auch Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Kapitalanlagen oder Einkünfte aus Kapitalerträgen.

Mindestbeitrag und Höchstbeitrag zur Krankenversicherung für Freiberufler / Selbständige 2023

Das sozialversicherungspflichtige Einkommen unterliegt der Beitragsbemessungsgrenze, die auch für Arbeitnehmer gilt. Sie beträgt im Jahr 2023 insgesamt 559.850 Euro im Jahr. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von 4.987,50 Euro, der maximale GKV-Beitrag liegt dann bei 728,18 Euro ohne Zusatzbeitrag und ohne ohne Pflegeversicherung.

Er ist von dem Freiberufler allein zu zahlen, ein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschusses besteht nicht. Freiberuflich Tätige, die beruflich etabliert sind und die ein regelmäßiges Einkommen beziehen, dürften fast immer zur Zahlung des Höchstbeitrags verpflichtet sein, weil ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet.

Der Mindestbeitrag für Freiberufler bemisst sich aus 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. Sie beträgt im Jahr 2023 3.395. Daraus ergibt sich ein die Rechengröße von 2.546,25 Euro und somit ein GKV-Mindestbeitrag von 371,75 Euro im Monat ohne Anspruch auf Krankengeld. Der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung für Freiberufler in 2023 beträgt 728,18 Euro monatlich. Zusätzlich muss der eventuelle Zusatzbeitrag hinzu gerechnet werden.
Wann lohnt Wechsel in die Private Krankenversicherung?Wenn ein sozialer Härtefall nachgewiesen wird, kommen pro Monat 50 Prozent der Bezugsgröße zum Ansatz. An den Nachweis eines Härtefalls sind strenge Auflagen geknüpft.

Wenn sich der GKV-Beitrag als zu hoch erweist oder wenn höhere Kostenerstattungen gewünscht sind, kann der Abschluss einer privaten Krankenversicherung in Frage kommen. Sie sollte Leistungen für den ambulanten, den stationären und den dentalen Bereich umfassen. Auch ein Krankentagegeld sollte unbedingt vereinbart werden.

Wahlleistungen wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus kosten Geld und sind abhängig vom Anspruch des Freiberuflers verzichtbar. Ein Krankenhaustagegeld muss nicht vereinbart werden, auf diese Zusatzleistung kann verzichtet werden.

Für Freiberufler ohne Risikofaktoren und Vorerkrankungen kann die PKV die deutlich günstigere Alternative sein. Dies gilt in der Regel, sofern man keinen Ehepartner oder Kinder versichern muss, die auf die kostenfreie Familienversicherung der gesetzlichen Kassen angewiesen sind.

Zu beachten ist außerdem, dass der Wechsel von der privaten in die gesetzlichen Kasse für Freiberufler mit einer Aufgabe der hauptberuflichen Tätigkeit verbunden ist, weil man zurückkehren muss in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitnehmerverhältnis mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze.

Selbstbeteiligung für günstige Beiträge in der PKV

Ein wirksamer Hebel zur Reduzierung der Versicherungsbeiträge in der PKV ist der Selbstbehalt. Er legt fest, welchen Anteil der Krankheits- und Behandlungskosten der Versicherte pro Jahr selbst tragen muss.

Zu unterscheiden sind eine prozentuale und eine absolute Berechnung des Selbstbehalts. Bei der prozentualen Festlegung zahlt der Versicherte pro Behandlung oder pro Arzneimittel einen festgelegten Prozentsatz in Höhe von beispielsweise zehn oder 20 Prozent.

Bei der absoluten Bestimmung wird ein Selbstbehalt in Höhe von meist 300 Euro, 600 Euro, 900 Euro, 1.200 Euro oder 1.500 Euro pro Jahr vereinbart. Der Versicherer wird erst dann Kosten tragen, wenn der Versicherte diesen Eigenanteil seinerseits gezahlt hat.

Selbstbehalt nur bis maximal 1500 Euro sinnvoll

Bei einem 35 Jahre alten Versicherten kann die Anhebung des Eigenanteils auf 300 Euro bei einem Tarif der Komfortschutzklasse je nach Versicherer rund 100 Euro im Monat ausmachen. Wird ein noch höherer Selbstbehalt vereinbart, sinkt der PKV-Beitrag weiter.

Versicherungsexperten gehen allerdings davon aus, dass eine sehr hohe Eigenbeteiligung von deutlich über 1.500 Euro im Jahr nicht sinnvoll ist, weil dies den Versicherten unnötig finanziell belastet und durch niedrige Beiträge nicht zu kompensieren ist.

PKV Beitragserhöhungen erlauben einen Tarifwechsel

Regelmäßige Beitragserhöhungen gehören zu den Nachteilen der privaten Krankenversicherung. Eine Anhebung der Versicherungsprämie wird häufig zum Jahreswechsel bekanntgegeben. Werden die Beiträge dann zu teuer, hat der Freiberufler die Möglichkeit, seinen Eigenanteil zu erhöhen.

Noch sinnvoller kann allerdings ein Tarifwechsel sein. Häufig sind neue Tarife des Versicherers bei gleicher Leistung kostengünstiger als ältere Bedingungswerke, die für den Verkauf vielleicht schon geschlossen sind.

Steht eine Beitragsanhebung an, sollte man auf jeden Fall bei dem Versicherer nachfragen, welche Möglichkeiten des Tarifwechsels bestehen. Dies gilt vor allem, wenn die Gesellschaft nicht selbst ausführlich über das Wechselrecht informiert und einen alternativen Tarif anbietet.

Der Tarifwechsel bietet neben der Beitragssenkung noch den Vorteil, dass die aufgebauten Altersrückstellungen erhalten bleiben, wenn man bei dem Versicherer unter Vertrag bleibt. Erneute Gesundheitsprüfungen oder Wartezeiten darf der Versicherer nur für Leistungen verlangen, die über die Kostenerstattungen des alten Tarifs hinausgehen. Lehnt der Versicherte dies ab, kann ein Ausschluss dieser Leistungen vereinbart werden.

Beiträge zur Krankenversicherung sind steuerlich absetzbar

Freiberufler können pro Jahr Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 2.800 Euro von der Steuer absetzen. Dazu sind die gezahlten Beiträge in der Steuererklärung unter den Vorsorgeaufwendungen anzugeben.

Neben der privaten Krankenversicherung sind auch eine Haftpflicht-, eine Risikolebens- oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung anzusetzen. Damit die Beiträge steuerlich anerkannt werden, muss der Versicherer eine Bescheinigung nach dem Paragraphen 10 des Einkommenssteuergesetzes ausstellen.

Eine sehr hohe Steuerlast kann reduziert werden, indem Freiberufler ihre PKV-Beiträge als Einmalzahlung von bis zu 30 Monatsbeiträgen leisten. Dies empfiehlt sich bei einem hohen steuerpflichtigen Einkommen. Auch Beiträge für Kinder sind abzusetzen, sofern das Kind noch kindergeldberechtigt ist.

Fazit: Freiberufler profitieren häufig von dem Wechsel zur PKV

Der Vergleich zwischen dem maximalen GKV-Beitrag von 770 Euro zuzüglich Beitrag zur Pflegeversicherung und den untersuchten PKV-Tarifen für junge Freiberufler mit unter 300 Euro macht deutlich, dass sich der Wechsel in die private Krankenversicherung 2022 für diese Berufsgruppe lohnen kann. Dies gilt besonders, wenn die kostenfreie GKV-Familienversicherung nicht erforderlich ist und wenn für den Versicherten keine Risikofaktoren gelten.

Trotzdem Empfehlen Stiftung Warentest und andere Verbraucherschützer, die private Krankenversicherung für Freiberufler zu vergleichen. Hierzu dient der Private Krankenversicherung Test 2023 für Freiberfler.