Zuschuss Private Krankenversicherung 2023 – Arbeitgeberzuschuss PKV

  • Arbeitgeberzuschuss Private Krankenversicherung 2023 liegt bei maximal 364,09 Euro pro Monat ohne Zusatzbeitrag
  • Zusätzlich erhalten Angestellte den Zuschuss zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag der GKV in Höhe von 1,6%
  • Da Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze 2021 bedeutet eine Beitragserhöhung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • Damit wird die PKV im Vergleich zur GKV preislich attraktiver, vor allem für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen
  • Wer ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufweist, kann in die Private Krankenversicherung wechseln

Private Krankenversicherung Zuschuss 2023

Arbeitgeberzuschuss PKV GKV

Gesetzliche Private Krankenversicherung Zuschuss

Aktueller maximaler Zuschuss zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung 2021

Nach den Grundprinzipien der deutschen Sozialversicherung werden die Kosten für die Krankenversicherung hälftig von Arbeitgebern (Arbeitgeberanteil als Arbeitgeberzuschuss) und Arbeitnehmern (Arbeitnehmeranteil) getragen. Dies gilt nicht nur für die gesetzliche Krankenkasse (GKV), sondern auch für die privaten Krankenversicherung (PKV).

Den private Krankenversicherung Zuschuss erhalten sozialversicherungspflichtig Angestellte in gleicher Höhe wie den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse. In welcher Höhe erfolgt der KV-Zuschuss und wie berechnet sich der PKV Zuschuss im Vergleich zur GKV?

Überblick über die Themen zum KV-Kostenzuschuss:

  • Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung
  • Maximaler Beitragszuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse
  • Empfehlungen für privat Versicherte hinsichtlich Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung
  • Zusätzlicher freiwilliger Arbeitgeberzuschuss zur KV
  • Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber

PKV Zuschuss 2021: maximaler Arbeitgeberanteil

Grundsätzlich übernehmen die Arbeitgeber den hälftigen Beitrag zur Krankenversicherung ihrer Arbeitnehmer. Man spricht vom Arbeitgeberanteil (AG-Zuschuss) und vom Arbeitnehmeranteil.

Voraussetzung ist lediglich, dass die Private Krankenvollversicherung mindestens den Leistungen der gesetzlichen Versicherung im Rahmen der Grundversorgung (Regelleistungen, siehe auch Leistungen der PKV GKV im Vergleich) entspricht und damit einen adäquaten Ersatz bietet.

  • Arbeitgeberzuschuss zur PKV in gleicher Höhe wie zur GKV

Um die Belastung der Arbeitgeber zu begrenzen, müssen diese den Arbeitgeberzuschuss lediglich bis zu einer maximalen Höhe übernehmen. Daher wird zur Berechnung des maximalen Zuschusses zur PKV die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen.

  • Höchstzuschuss durch Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt

Diese Einkommensgrenze gibt an, bis zu welchem Bruttogehalt der aktuelle Beitrag in Höhe von 7,3 Prozent zu tragen ist. Höhere Einkommen werden nicht mehr berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde für das aktuelle Jahr 2023 auf 4.987,50 Euro Monatsgehalt bzw. 59.850 Euro Jahresbruttoeinkommen festgelegt.

GKV Zuschuss 2023: maximaler Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse

Die Berechnung des höchstmöglichen Arbeitgeberzuschusses wird auf Grundlage dieser Formel ermittelt.

  • Beitragsbemessungsgrenze 4.987,50 Euro x 7,3 Prozent = 364,09 Euro KV-Zuschuss pro Monat

Arbeitgeber übernehmen demnach maximal 364,09 Euro monatlich an Kosten für die PKV oder GKV ihrer Arbeitnehmer. Privat Krankenversicherte sollten daher darauf achten, dass ihr Versicherungsbeitrag 728,18 Euro monatlich nicht übersteigt. Liegt der Beitrag darüber, muss die Differenz auf eigene Kosten übernommen werden, wie diese Tabelle zeigt:

PKV Beitrag in Euro/Monat
Arbeitgeberanteil Zuschuss
Arbeitnehmeranteil
400,00
200,00
200,00
759,49
479,74 (maximaler Zuschuss)
379,74
800
379,74
420,26

Arbeitgeberanteil für Mitarbeiter mit Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze

Versicherte in der privaten Krankenversicherung können auch dann privat versichert bleiben, wenn ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder unter die Beitragsbemessungsgrenze sinkt. Dies kann etwa passieren, wenn die Beschäftigung nur noch in Teilzeit ausgeübt wird. Auch bei der Inanspruchnahme einer Altersteilzeit oder Elternzeit kann das Einkommen sinken.

  • Angestellte in Teilzeit, Altersteilzeit oder Elternzeit mit niedrigerem Einkommen erhalten weniger KV-Zuschuss

In einem solchen Fall entspricht der Arbeitgeberbeitrag zur PKV exakt dem Arbeitgeberbeitrag zur GKV, also jeweils 7,3 Prozent des Bruttoeinkommens. Damit kann der Arbeitgeberanteil für Teilzeitbeschäftigte durchaus geringer ausfallen als der oben genannte Maximalbeitrag, wie anhand dieser Berechnung in der Tabelle deutlich wird:

  • Bruttoeinkommen/Monat x 7,3% Arbeitgeberanteil = Arbeitgeberzuschuss
Bruttolohn/Monat
Arbeitgeberanteil / Arbeitgeberzuschuss
1.000,00
73,00
1.500,00
109,50
2.000,00
146,00
3.000,00
219,00
4.000,00
292,00
4837,50*
353,14*
  • *entspricht der Beitragsbemessungsgrenze 2023 und dem maximalen Arbeitgeberzuschuss 2023

PKV Beitrag im Hinblick auf den Arbeitgeberzuschuss optimieren

Sollte der aktuelle Versicherungsbeitrag für die private Krankenversicherung höher sein als der maximal bezuschusste Anteil, gibt es für Versicherungsnehmer verschiedene Möglichkeiten, diesen zu senken. Wobei in erster Linie eine bedarfsgerechte Absicherung steht und die Beitragsoptimierung für den Zuschuss nachrangig betrachtet werden sollte.

  • Empfehlenswert ist ein optimaler Beitrag bei bedarfsgerechtem Leistungsumfang und voller Ausschöpfung des Arbeitgeberzuschusses

So kann zum einen der Leistungsumfang reduziert werden, um die Kosten zu senken. Auch ein Wechsel in einen günstigeren Tarif innerhalb der Versicherungsgesellschaft oder ein PKV Wechsel zu einer anderen günstigeren Gesellschaft kann helfen, die Kosten zu reduzieren.

Lohnt sich die Selbstbeteiligung in der PKV

Um die Beiträge zu senken, kann sich auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im PKV Tarif lohnen. Dabei gilt, dass die monatlichen Kosten umso geringer ausfallen, je höher der Selbstbehalt vereinbart wird. Stiftung Warentest empfiehlt eine maximale Selbstbeteiligung von 1.000 Euro pro Jahr.

Arbeitnehmer sollten hierbei beachten, dass dieser Selbstbehalt im Krankheitsfall aus eigener Tasche finanziert werden muss. Einen Zuschuss der Arbeitgeber zu den Kosten der Selbstbeteiligung gibt es nicht. Daher lohnt sich die Selbstbeteiligung nur dann, wenn die Beitragskosten 364,09 Euro deutlich übersteigen.

PKV Tarife mit Beitragsrückerstattung beeinflussen Zuschuss nicht

Anders sieht es bei Angeboten mit Beitragsrückerstattung aus. Die Rückerstattung erfolgt hier meist dann, wenn die Versicherung über einen bestimmten Zeitraum, mindestens ein Kalenderjahr, nicht in Anspruch genommen wurde. Die Beitragsrückerstattung fließt vollständig in die Taschen der Arbeitnehmer und reduziert den Arbeitgeberanteil nicht. Die Gesamtkosten für die PKV hingegen können sinken.

Die Entwicklung des Arbeitgeberzuschusses

Wie bereits erwähnt, orientiert sich der Arbeitgeberzuschuss nach der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Einkommensgrenze ist jedoch nicht starr, sondern wird seitens der Bundesregierung jeweils im Herbst eines Jahres für das Folgejahr festgelegt.

  • Maximalzuschuss an Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt

Die Festlegung richtet sich dabei nach der Einkommensentwicklung in Deutschland. Steigen die Einkommen statistisch gesehen, erhöht sich auch die Beitragsbemessungsgrenze. Demgegenüber sinkt die BBG, wenn sich die Einkommen durchschnittlich reduzieren.

Dies ist bislang lediglich einmal passiert, und zwar im Jahr 2011, als die Löhne und Gehälter in Deutschland durch die Wirtschafts- und Finanzkrise sowie zahlreiche Kurzarbeiter entsprechend gesunken sind.

Krankenversicherung Beitragssatz bestimmt Höhe des Arbeitgeberzuschusses

Neben der Beitragsbemessungsgrenze spielt für die Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses natürlich auch der allgemeine Beitragssatz der GKV. Dieser wird ebenfalls von der Bundesregierung festgelegt und basiert auf der Ausgaben- und Einnahmenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung.

  • KV-Zuschuss in Abhängigkeit vom allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung 

Wird deutlich, dass die bisherigen Einnahmen nicht ausreichen, alle Ausgaben zu finanzieren, muss der KV-Beitragssatz angehoben werden. Lediglich dann, wenn ausreichend Überschüsse vorhanden wären, könnte der Beitragssatz entsprechend gesenkt werden.

Aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland ist aber davon auszugehen, dass es eher zu Anhebungen denn zu Senkungen kommen wird.

  • Die Entwicklung der Höhe des Arbeitgeberzuschuss in den vergangenen Jahren:
Jahr
Beitragsbemessungsgrenze
Arbeitgeberanteil %
Arbeitgeberzuschuss Euro
2023 2022
4.987,50
7,3
364,09
2022
4.837,50
7,3
353,13
2021
4.837,50
7,3
353,13
2020
4.687,50
7,3
342,19
2019
4.537,50
7,3
331,24
2018
4.425,00
7,3
323,03
2017
4.350,00
7,3
317,55
2016
4.237,50
7,3
309,33
2015
4.125,00
7,3
301,13
2014
4.050,00
7,3
295,65
2013
3.937,00
7,3
287,44
2012
3.825,00
7,3
279,23
2011
3.712,00
7,3
271,01

Zusätzlicher freiwilliger Arbeitgeber-Zuschuss

Der errechnete Arbeitgeberanteil zur PKV oder GKV ist ein Pflichtanteil, den Arbeitgeber in jedem Fall zu tragen haben. Zusätzlich ist es möglich, den Arbeitnehmern weitere Leistungen zukommen zu lassen. Dies ist etwa dann sinnvoll, wenn der PKV-Beitrag über 728,18 Euro liegt.

Arbeitgeber können so bis zu 50 Prozent der Krankenversicherungskosten übernehmen und ihren Arbeitnehmern damit eine Mehrleistung bieten. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel kann dies ein Grund sein, die Mitarbeiter zu halten.

  • Arbeitgeberzuschuss über dem Pflichtanteil als Bonus für begehrte Fachkräfte

Selbständige erhalten keinen KV-Zuschuss

Zu beachten ist, dass solche Sonderleistungen natürlich nur von gesetzlich oder privat versicherten Angestellten in Anspruch genommen werden können. Selbstständige und Freiberufler hingegen haben keine Arbeitgeber und können daher keinen Zuschuss nutzen. Sie müssen ihren Beitrag in voller Höhe selbst übernehmen.

  • Kein Zuschuss für Selbständige und Freiberufler, weder in der PKV noch in der GKV

Krankenversicherung Zuschuss für Beamte in Form der Beihilfe

Auch bei Beamten gilt eine Sonderregelung. Der Zuschuss des Dienstherren richtet sich hier nach dem jeweiligen Bundesland, in dem der Beamte tätig ist. Der Zuschuss kann zwischen 50-80 Prozent liegen und ist gesetzlich verankert. Die übrigen Kosten müssen dann über Beihilfetarife bzw. Restkostenversicherungen für Beamte ausgeglichen werden.

  • Der Zuschuss für Beamte ist die Beihilfe

Was bei der „Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber“ zu beachten ist

Um zu berechnen, wie hoch der Arbeitgeberzuschuss sein muss, benötigen die Unternehmen eine entsprechende Bescheinigung. Die „Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber“ wird von den Versicherungsunternehmen in der Regel sofort erstellt und bestätigt den monatlichen Versicherungsbeitrag sowie den gesamten Jahresbeitrag.

Anhand dieser Bescheinigung ist es Arbeitgebern schließlich möglich, den KV-Zuschuss zu ermitteln und diesen an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Wichtig ist hierbei, dass auch die übrigen Voraussetzungen zum Arbeitgeberzuschuss erfüllt werden.

Voraussetzungen für den Erhalt des Krankenversicherung Zuschuss vom Arbeitgeber:

  • Krankenversicherung muss nach Art der Lebensversicherung abgeschlossen werden
  • Versicherung muss Basistarif anbieten (seit 2009)
  • Überschüsse müssen zugunsten des Versicherten verwendet werden
  • Versicherung muss auf ordentliches Kündigungsrecht verzichten
  • Versicherungspflichten des Standardtarifs müssen übernommen werden