Private Krankenversicherung kündigen: Frist Voraussetzungen

PKV kündigen

Private Krankenversicherung kündigen: Fristen & Voraussetzungen

Bei der Kündigung der privaten Krankenversicherung sind die ordentliche und die außerordentliche Kündigung zu unterscheiden. Für beide Formen der PKV Kündigung gelten unterschiedliche Fristen und Voraussetzungen.

Zu beachten ist in jedem Fall, dass ein lückenloser Versicherungsschutz auch während eines Krankenversicherungswechsels innerhalb der PKV oder zur gesetzlichen Krankenkasse gewahrt bleibt. Er ergibt sich aus der bestehenden Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Siehe auch Beitragsoptimierung durch Tarifwechsel innerhalb der PKV.

Sowohl der alte als auch der neue Versicherer sind berechtigt, einen Nachweis über den angenommenen neuen Krankenversicherungsvertrag und über den rechtswirksam gekündigten Vertrag zu verlangen.

Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen erfüllt und welche Fristen eingehalten werden müssen, um die Private Krankenversicherung kündigen zu können.

Informationen zum Kündigen der privaten Krankenversicherung im Überblick:

  • Frist für die ordentliche Kündigung der privaten Krankenversicherung
  • Voraussetzungen zum ausserordentlichen Kündigen der PKV
  • Die Mindestvertragslaufzeit in der PKV
  • Private Krankenversicherung kündigen oder Tarifwechsel innerhalb der PKV

Private Krankenversicherung kündigen: Frist für ordentliches Kündigungsrecht

Eine ordentliche Kündigung der PKV kann zum Ablauf des Kalenderjahres oder des Versicherungsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist ausgesprochen werden. Die Frist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen, die Versendung per Einschreiben mit Rückschein ist sinnvoll und zu empfehlen. Dadurch kann der Versicherte im Zweifel die fristgerechte Kündigung seiner privaten Krankenversicherung anhand des Poststempels nachweisen.

  • Private Krankenversicherung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein kündigen

Kündigungsfristen im Kalenderjahr je nach PKV Anbieter unterschiedlich

Viele Versicherer setzen das Vertragsjahr dem Kalenderjahr gleich. In diesem Fall beträgt die ordentliche Kündigungsfrist drei Monate zum 31.12. eines Jahres, sie muss also zum 30. September beim Versicherer eingehen.

Bei einigen alten Verträgen kann das Versicherungsjahr vom Kalenderjahr abweichen. Hat der Versicherungsvertrag unterjährig begonnen, halten einige Versicherer an diesem Datum fest. Entsprechend sieht die Kündigungsfrist zum Stichtag aus.

Die Alte Oldenburger, die Barmenia, die Bayerische Beamten-Krankenkasse BBKK, die Central, die Continentale, die Debeka, die Hallesche, die Inter, die Janitos (private Zusatzversicherung), die Signal Iduna und die uniVersa halten derzeit noch Altverträge in ihrem Bestand, bei denen das Versicherungsjahr vom Kalenderjahr abweicht.

Kündigungsfrist: Bei diesen PKV Unternehmen weicht das Kalenderjahr vom Vertragsjahr ab:

  • Debeka Krankenversicherung
  • Hallesche Krankenversicherung
  • Continentale Krankenversicherung
  • Central Krankenversicherung
  • Bayerische Beamten-Krankenkasse
  • Barmenia Krankenversicherung
  • Inter Krankenversicherung
  • Signal Krankenversicherung
  • Universa Krankenversicherung
  • Janitos Krankenzusatzversicherung
  • Alte Oldenburger Krankenversicherung

Wer bei diesen privaten Krankenkassen unter Vertrag ist und schon lange dort versichert ist, sollte bei Bedarf genau prüfen, zu welchem Datum der Versicherungsvertrag gekündigt werden kann.

Kein Recht auf ordentliche Kündigung durch PKV

Für den Versicherer besteht ein ordentliches Kündigungsrecht in der Regel nicht. Dadurch wird verhindert, dass sich ein Versicherer von einem älteren oder von einem kranken Versicherten mit hohen Kosten ohne weiteren Grund trennt. Der Versicherer hat kein Recht auf eine ordentliche Kündigung und darf die PKV-Policen nicht kündigen.

  • Kein Recht auf ordentliche Kündigung durch Private Krankenversicherung

Mindestvertragslaufzeit: Recht auf ausserordentliche Kündigung der PKV

Neben der Kündigungsfrist spielt bei der ordentlichen Kündigung die Mindestvertragslaufzeit der PKV eine große Rolle. Die Versicherer sind berechtigt, jeden Vertrag nur mit einer Mindestvertragslaufzeit abzuschließen. Diese Laufzeiten sind je nach Gesellschaft unterschiedlich, sie betragen meist zwischen einem und drei Jahren.

  • Private Krankenversicherungen mit Mindestvertragslaufzeiten zwischen 1 und 3 Jahren

Die Mindestvertragslaufzeit hat für den Versicherten gravierende Auswirkungen. Ist nämlich eine Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren vereinbart, kann die PKV-Police nicht vor Ablauf dieser Zeit gekündigt werden. Lediglich eine Beitragsanpassung (PKV Beitragserhöhung) des Versicherers würde eine ausserordentliche Kündigung seiner privaten Krankenversicherung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit erlauben.

Beispiel für das Kündigungsrecht bei Mindestlaufzeit von zwei Jahren

Beginnt also ein Vertrag zum 01. Januar 2019 und ist eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren vereinbart, läuft der Vertrag bis zum 31. Dezember 2021. Eine ordentliche Kündigung ist bis zum 30. September 2021 möglich, sie muss zum 31. Dezember 2021 ausgesprochen werden.

  • Stichtag für die Kündigung der PKV drei Monate vor Ende der Mindestvertragslaufzeit

Private Krankenversicherer mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr

Einige Versicherer halten an einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr fest. Dazu gehören die Continentale, die Debeka, die DEVK, die Mannheimer und die Mecklenburgische. Bei den meisten anderen Gesellschaften gilt eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren.

PKV Anbieter mit einer Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr:

  • Continentale Krankenversicherung
  • Debeka Krankenversicherung
  • DEVK
  • Mannheimer Krankenversicherung
  • Mecklenburgische

PKV Anbieter mit einer Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren unter anderen:

  • Inter
  • Allianz
  • Alte Oldenburger
  • ARAG
  • AXA
  • Barmenia
  • Central
  • Concordia
  • DKV
  • Hallesche
  • VGH
  • Münchener Verein

Krankentagegeldversicherung jährlich kündbar

Für Krankentagegeldversicherungen gilt in der Regel grundsätzlich eine Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr. Einige Ergänzungstarife zur Beitragsentlastung im Alter können andere Mindestvertragslaufzeiten aufweisen. Hier ist die ordentliche Kündigungsfrist und die Laufzeit genau zu prüfen.

Sonderkündigungsrecht: Recht auf ausserordentliche Kündigung der privaten Krankenversicherung

Das Sonderkündigungsrecht ist im Versicherungsvertragsgesetz im Paragraphen § 205 geregelt. Damit in der privaten Krankenversicherung eine außerordentliche Kündigung zulässig wird, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben oder Bedingungen erfüllt sein.

Sinkendes Einkommen als Voraussetzung für das ausserordentliche Kündigungsrecht der PKV

So ist ein geringeres Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG bei Angestellten eine Voraussetzung für das Recht auf die ausserordentliche Kündigung. Hier greift dann die gesetzliche Krankenversicherungspflicht in der GKV.

  • sinkendes Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) erfüllt Voraussetzung für die PKV Kündigung

Die Kündigung muss in diesem Fall spätestens zwei Monate nach dem Eintritt der gesetzlichen Versicherungspflicht rückwirkend ausgesprochen werden. Wird diese Frist bzw. der Stichtag verpasst, besteht zum Ende des laufenden Monats eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse muss dem privaten Krankenversicherer nachgewiesen werden.

  • PKV Kündigung erst mit dem Nachweis der Versicherungspflicht in der GKV wirksam

Wenn die gesetzliche Familienversicherung greift, gilt ebenfalls ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht. Auch hier gilt eine Frist von maximal zwei Monaten nach dem Beginn der Versicherungspflicht in der GKV.

Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge können PKV ausserordentlich kündigen

Für privat Versicherte Beamte der Polizei, Feuerwehr oder der Bundeswehr (Berufssoldaten und Zeitsoldaten), die einen Anspruch auf Heilfürsorge haben, besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anspruch auf Heilfürsorge während der Vertragslaufzeit des Versicherungsverhältnisses entsteht. Bei Berechtigung zur Heilfürsorge können Beamte ihre private Krankenversicherung kündigen.

  • Recht auf ausserordentliche Kündigung für Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge während der PKV Laufzeit

Ebenso besteht nach einer PKV Beitragserhöhung (Beitragsanpassung BAP) das Recht, die private Krankenversicherung ausserordentlich zu kündigen.

Recht auf ausserordentliche Kündigung nach Beitragserhöhung (Beitragsanpassung)

Der wohl wichtigste Grund für eine Sonderkündigung in der privaten Krankenversicherung dürfte die PKV Beitragserhöhung oder die Leistungsänderung durch den Versicherer sein. Der Versicherte darf im Falle von Beitragsanpassungen seines PKV Tarifs innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung der Beitragssteigerung außerordentlich kündigen.

  • Nach Kostensteigerung oder Wegfall von Leistungen können Versicherte ihre PKV kündigen

Von großer Bedeutung ist der Zeitpunkt der postalischen Zustellung der Beitragserhöhung oder Reduzierung von Leistungen und Kostenerstattungen durch die PKV. Die Kündigung greift zum gleichen Zeitpunkt wie bei der Beitragsanpassung.

Auch in diesem Fall muss der Versicherte den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags nachweisen. Dieser Nachweis muss innerhalb von zwei Monaten nach der ausgesprochenen Kündigung erbracht werden. Nur dann ist die Kündigung wirksam und rechtskräftig.

Wann darf die Private Krankenversicherung kündigen: Gründe und Voraussetzungen

Für den Krankenversicherer ist das Recht auf eine außerordentliche Kündigung noch strenger gefasst. Lediglich bei einer arglistigen Täuschung ist die Gesellschaft nach dem Paragraphen § 22 des Versicherungsvertragsgesetzes berechtigt, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.

Falsche Angaben zu den Gesundheitsfragen sind im Versicherungsantrag ein häufiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die PKV. Es besteht wahrheitsgemäße Anzeigepflicht von Vorerkrankungen etc.

  • Bei arglistiger Täuschung und falschen Angaben in den Gesundheitsfragen darf der Private Krankenversicherer Kündigung aussprechen

Das Rücktrittsrecht des Versicherers greift nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.

Bestand nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, darf der private Krankenversicherer mit einer einmonatigen Frist außerordentlich kündigen. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung des Versicherers verjährt bei Vorsatz und Arglist nach zehn Jahren.

  • Verjährung der Anzeigepflicht Verletzung nach 10 Jahren

Wann ist eine private Krankenversicherung Kündigung sinnvoll?

Jede Form der Kündigung eines PKV-Vertrags ist für den Versicherten mit Nachteilen verbunden. Zum einen gilt beim Neuabschluss bei einem anderen Versicherer ein höheres Eintrittsalter und damit höhere PKV Beiträge.

Auch gesundheitliche Probleme und Erkrankungen können bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen deutlich werden, sie berechtigen den Versicherer gemäß der Gesundheitsprüfung einen Risikozuschlag zu erheben. Damit steigen die PKV Kosten unnötigerweise.

Und schließlich können bei einem PKV Wechsel des Versicherers ein großer Teil der Altersrückstellungen verloren gehen. In diesen Fällen ist es nicht sinnvoll, die private Krankenversicherung zu kündigen.

Nachteile einer PKV Kündigung:

  • Höheres Eintrittsalter bei PKV Neuabschluss führt zu höheren Kosten
  • Vorerkrankungen werden bei neuem PKV Anbieter mit Risikozuschlägen belegt
  • Altersrückstellungen können verloren gehen

Behandlung der Altersrückstellungen nach PKV Kündigung

Wurde ein Versicherungsvertrag vor dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen, sind die Altersrückstellungen bei einem Wechsel vollständig verloren.

Bei neueren Verträgen, die ab dem 01. Januar 2009 abgeschlossen wurden, darf der Versicherte 90 Prozent seiner bei dem alten Versicherer gebildeten Rückstellungen auf den neuen Versicherer übertragen. Trotzdem ist ein Teil der Rückstellungen regelmäßig verloren, wenn man einen Vertrag bei einer neuen PKV-Gesellschaft abschließt.

Ein Krankenversicherungswechsel kann im Einzelfall sinnvoll sein, wenn der Versicherungsvertrag erst wenige Jahre läuft und wenn der Versicherte noch jung und gesund ist. Hier sollten alternative Tarife anderer privater Krankenversicherer in Preis und Leistung verglichen werden.

Tarifwechsel innerhalb der PKV als Alternative zur Kündigung

Schon aufgrund der Problematik der Altersrückstellungen ist jeder PKV-Wechsel also gut zu überlegen. Eine interessante Alternative zum Wechsel bzw. Kündigung des Versicherers kann dagegen ein Tarifwechsel innerhalb der PKV sein. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Beitragserhöhung der Grund für den Kündigungswunsch ist.

Was auch immer der Grund für die Kündigung der privaten Krankenversicherung sein mag, eine lückenlose Versicherung muss gewährleistet sein. Empfehlenswert ist der PKV Vergleich nach Preis und Leistung, wenn der Wechsel innerhalb der PKV oder zu einem anderen Krankenversicherer erfolgen soll.

Welche alternativen Tarife sinnvoll sind, kann mit dem Private Krankenversicherung Test von Stiftung Warentest ermittelt werden. Sehen Sie hier, welche Tarife die Stiftung Warentest im Vergleich als „die besten privaten Krankenversicherungen“ empfiehlt und fordern Sie einen kostenlosen Vergleich der PKV Testsieger an.