Private Krankenversicherung Steuererklärung 2023

GKV PKV Steuererklärung

Gesetzliche Private Krankenversicherung in Steuererklärung absetzbar

Seit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes im Jahr 2010 ist es deutlich einfacher, Beiträge zur Krankenversicherung (GKV und PKV) von der Steuer abzusetzen. Diese gelten jetzt als Sonderausgaben und können entsprechend in der persönlichen Einkommenssteuererklärung 2022 steuermindernd berücksichtigt werden.

Dabei wird zwischen Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden.

Sowohl die Kosten für die gesetzliche (GKV) als auch für die private Krankenversicherung sind steuerlich absetzbar.

In welcher Höhe können die KV-Beiträge maximal steuerlich geltend gemacht werden und wie werden diese in der Steuererklärung angegeben?

Die Themen im Überblick:

  • Vorsorgeauswendungen in der Steuererklärung 2023
  • Höchstbeträge für die steuerliche Absetzbarkeit
  • Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge mit steuerlicher Berücksichtigung
  • Beispiel: Beitrag Private Krankenversicherung steuerlich absetzbar
  • Steuerliche Behandlung von Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung der PKV
  • Wie wirkt sich die „Günstigerprüfung“ aus?
  • Unterschied Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vorsorgeaufwendungen

Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung

Vorsorgeaufwendungen, etwa für eine private Rentenversicherung, eine Unfallversicherung oder eine Haftpflichtversicherung, konnten seit jeher steuerlich geltend gemacht werden. Nun kann auch die gesetzliche oder private Krankenvollversicherung steuerlich berücksichtigt werden.

  • Private Rentenversicherung (betriebliche Altersvorsorge bAV)
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Haftpflicihtversicherung
  • Krankenversicherung privat gesetzlich

Bis zur Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes jedoch war dies nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Seit 2010 wurden diese Grenzen um jeweils 400 Euro erhöht. Arbeitnehmer haben seither die Möglichkeit, Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Betrag von 1.900 Euro pro Jahr steuermindernd abzusetzen.

Für Selbstständige und Freiberufler gilt ein entsprechend höherer Betrag, denn diese Personengruppe muss für die Kosten der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gänzlich alleine aufkommen. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es hier nicht. Aus diesem Grund wurde der maximal absetzbare Betrag hier auf 2.800 Euro pro Jahr festgelegt.

  • Selbständige und Freiberufler können höhere Kosten steuerlich geltend machen

Höchstbeiträge für die gesetzliche private Krankenversicherung in der Steuererklärung

Grundsätzlich gilt also, dass Arbeitnehmer bis zu 1.900 Euro ihrer Kosten für Vorsorgeaufwendungen geltend machen können, Selbstständige und Freiberufler können bis 2.800 Euro ansetzen.

Zu beachten ist hierbei, dass sowohl die Beiträge zur privaten Krankenversicherung wie auch zur Pflegeversicherung auch über diese Höchstgrenzen hinaus angesetzt werden können. Voraussetzung ist lediglich, dass die Leistungen der Krankenversicherung denen der Basisversicherung entsprechen.

  • Beiträge der privaten Pflege- und Krankenversicherung auch über den Höchstbeiträgen steuerlich absetzbar

Der PKV Tarif muss also jene Leistungen erstatten, damit Versicherte beim Arzt und im Krankenhaus medizinisch notwendige Behandlungen in Anspruch nehmen können und Kosten für benötigte Medikamente im Rahmen der Grundversorgung (Regelleistungen laut gesetzlichem Leistungskatalog) übernommen werden.

  • PKV Kosten im Rahmen der Regelleistungen der GKV können von der Steuer abgesetzt werden

Zusatzleistungen wie etwa die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder die Übernahme homöopathischer Behandlungen ist hingegen nicht inbegriffen, denn auch gesetzlich Versicherte haben hierauf keinen Anspruch.

Sollte der Höchstbetrag mit den Beiträgen zur PKV oder GKV noch nicht ausgeschöpft sein, ist es möglich, andere Vorsorgeaufwendungen wie etwa die betriebliche Altersvorsorge etc. anzusetzen und hiermit die Steuerlast zu reduzieren.

Berechnung der steuerlich absetzbaren Beiträge der Krankenversicherung

Versicherte der privaten Krankenversicherung haben also grundsätzlich die Möglichkeit, die Kosten ihrer Gesundheitsvorsorge von der Steuer abzusetzen. Allerdings muss beachtet werden, dass die Beiträge nicht pauschal in voller Höhe angegeben werden dürfen. Schließlich bietet die private Krankenversicherung im Vergleich zur GKV in aller Regel einen deutlich erweiterten Leistungsumfang.

Absetzbar sind ausschließlich Basisleistungen, wie sie auch die gesetzliche Krankenversicherung bietet. Auch der Basistarif der PKV bietet oft mehr als die gesetzliche Basisversorgung, sodass selbst hier oft nur ein Teil der Kosten absetzbar ist.

  • PKV Basistarif vergleichbar mit Grundversorgung der GKV

Da Versicherte und auch die Steuerberater nicht in jedem Fall benennen können, welche Leistungen nun geltend gemacht werden können und welche nicht, gibt es mit der „Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung eine entsprechende Gesetzesgrundlage.

Bescheinigung über die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge

Die Rechtsverordnung bezieht sich auf §10 des Einkommenssteuergesetzes, die genau festgelegt, welche Beitragsanteile abgesetzt werden können und welche Anteile nicht berücksichtigt werden. Um die Steuererklärung korrekt auszufüllen, erhalten Versicherte von ihrer Krankenversicherung eine Bescheinigung, die der Steuererklärung beigelegt oder dem Steuerberater vorgelegt werden kann.

Berechnungsbeispiel aus dem Bundesfinanzministerium

Um dem Bürger detailliert aufzuzeigen, welche Auswirkungen das neue Bürgerentlastungsgesetz hat und wie sich diese berechnen, hat das Bundesfinanzministerium ein Rechenbeispiel wie folgt veröffentlicht.

Grundlage ist Herr Mustermann, der eine private Krankenversicherung mit Kosten von 2.400 Euro pro Jahr nutzt. Der Anteil der Basisversorgung beträgt 90 Prozent, 10 Prozent der Kosten werden als Komfortleistungen bezeichnet und können nicht geltend gemacht werden.

Die zusätzlich zur privaten Krankenversicherung genutzte private Pflegeversicherung kann jedoch vollständig angesetzt werden, denn auch diese Ausgaben gelten als Vorsorgeaufwendungen.

Das Beispiel anhand von konkreten Zahlen:

  • Beiträge zur PKV 2.400 Euro
  • Beiträge zur Pflegeversicherung 200 Euro
  • Beiträge zur Rentenversicherung 200 Euro

Vorsorgeaufwendungen insgesamt 2.800 Euro

  • Kosten für Basisversicherung 2.180 Euro (2.400 Euro abzügl. 10 Prozent)
  • Beitrag Pflegeversicherung 200 Euro
  • Beiträge Rentenversicherung 200 Euro

Herr Mustermann kann in diesem Fall komplett 2.800 Euro ansetzen, da der Höchstbetrag allein durch die Basisversorgung nicht erreicht wäre. Dies ändert sich, wenn sich der Beitrag zur PKV erhöht und damit den Höchstbetrag deutlich übersteigt:

  • Beitrag zur PKV 4.000 Euro
  • Beiträge zur Pflegeversicherung 200 Euro
  • Beiträge Rentenversicherung 200 Euro

Vorsorgeaufwendungen insgesamt 4.400 Euro

  • Kosten für Basisversicherung 3.600 Euro (4.000 Euro abzügl. 10 Prozent)
  • Beiträge Rentenversicherung 200 Euro
  • Beiträge Pflegeversicherung 200 Euro

Herr Mustermann kann in diesem Fall maximal 3.800 Euro ansetzen. Dieser Betrag errechnet sich aus der Basiskrankenversicherung und dem Beitrag für die Pflegepflichtversicherung. Die übrigen Vorsorgeaufwendungen können dann leider nicht mehr berücksichtigt werden, da der Höchstbetrag bereits vollständig ausgeschöpft wurde.

Steuerliche Behandlung von Selbstbeteiligung in der PKV

Viele Tarife der privaten Krankenversicherung sind mit einem Selbstbehalt oder einer Beitragsrückerstattung ausgestattet. Bei Selbstbeteiligungen übernehmen die Versicherten einen Teil der Behandlungskosten selbst und sorgen so für eine Entlastung der Versicherungen. Hierfür reduziert sich der monatlich zu zahlende PKV Beitrag und damit auch die steuerlich absetzbaren Versicherungskosten.

Geldwerter Vorteil: Arbeitgeber übernimmt Selbstbeteilgung des Arbeitnehmers

Der Selbstbehalt selbst wirkt sich steuerlich gesehen nicht aus, denn die Kosten können nicht separat geltend gemacht werden. Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber sich an den Selbstbehalt-Kosten beteiligt, müssen diese Leistungen als geldwerten Vorteil angeben und entsprechend versteuern.

Beitragsrückerstattung der PKV kann zu Steuernachteil führen

Eine besondere Beachtung findet auch die Beitragsrückerstattung. Versicherte erhalten bei entsprechender Vereinbarung einen Teil der Versicherungskosten zurück, wenn sie während eines Jahres keine Leistungen ihrer PKV in Anspruch nehmen.

Die Beitragsrückerstattungen werden jeweils im Folgejahr ausgezahlt und reduzieren dann die absetzbaren Kosten. Liegt der Jahresbeitrag für die PKV beispielsweise bei 2.000 Euro, erhalten Versicherte aber eine Rückerstattung von 300 Euro, können nur noch 1.700 Euro geltend gemacht werden.

  • Beitragsrückerstattungen mindern steuerliche Absetzbarkeit der PKV Kosten

Auswirkungen der Günstigerprüfung des Finanzamtes

Bis zum Jahr 2004 wurden alle Vorsorgeaufwendungen von Steuerpflichtigen zusammengerechnet und konnten anschließend bis zu einem Höchstbetrag von 2.001 Euro bei Arbeitnehmern und 5.069 Euro bei Selbstständigen von der Steuer abgesetzt werden.

  • Seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 wird zudem zwischen Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden.

Altersvorsorgeaufwendungen können seither mit jährlich steigenden Prozentsätzen abgesetzt werden, Vorsorgeaufwendungen nur noch bis zum geltenden Höchstbetrag. Mitunter kann es vorkommen, dass die bis 2004 geltende Regelung für Steuerpflichtige günstiger ist. Um keine Nachteile aufkommen zu lassen, führt das Finanzamt daher eine Günstigerprüfung durch.

Bis zum Jahr 2021 wird dabei ganz automatisch geprüft, welche Regelung für Steuerpflichtige günstiger ist und angesetzt wird. Zu beachten ist außerdem, dass seit 2010 keine Vorsorgepauschale mehr abgezogen wird. Berücksichtigt werden nur noch tatsächlich nachgewiesene Kosten zur Kranken- und Pflegeversicherung.

  • Empfehlung: In der Steuererklärung sind die Kosten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung steuerlich absetzbar. Bei komplizierten Sachverhalten sollte ein Steuerberater zu Rate gezogen werden, der die maximalen Beiträge der KV steuerlich geltend machen kann. Weitere Empfehlungen von Stiftung Warentest und allgemeine Informationen zur PKV lesen Sie hier