Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2023 2022 BBG KV

  • Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung gibt an, bis zu welchem Anteil Ihr Einkommen zur Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen KV herangezogen wird. Daraus ergibt sich der Höchstbeitrag, also der maximale Krankenversicherungsbeitrag für Sie
  • Die Beitragsbemessungsgrenze 2023 für die Krankenversicherung beträgt 4.987,50 Euro brutto im Monat (59.850 Euro pro Jahr)
  • Mit der aktuellen BBG und dem Beitragssatz von 14,6% steigt der Höchstbeitrag zur gesetzlichen KV von 728,18 Euro im Monat in 2023. Jeweils 7,3%, also die Hälfte, entfallen als AN-Anteil auf den Arbeitnehmer und als AG-Anteil auf den Arbeitgeber ( Krankenversicherung Zuschuss ). Hinzu kommt der variable Zusatzbeitrag (im Durchschnitt 1,6%) hinzu.
  • Achtung: die BBG ist nicht zu verwechseln mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. der Versicherungspflichtgrenze zur PKV!

Beitragsbemessungsgrenze 2023 KV PV

Jahr
BBG KV PV jährlich
BBG KV PV monatlich
2023 2023
59.850,00 Euro brutto jährlich
4.897,50 Euro brutto monatlich
2022
58.050,00
4.837,50
2021
58.050,00
4.837,50
2020
56.250,00
4.537,50
2019
54.450,00
4.537,50
2018
53.100,00
4.425,00
2017
52.200,00
4.350,00
2016
50.850,00
4.237,50
2015
49.500,00
4.125,00
2014
48.600,00
4.050,00
2013
47.250,00
3.937,50
2012
45.900,00
3.825,00
2011
44.550,00
3.712,50

Diese Tabelle zeigt die Entwicklung der Bemessungsgrenze über die Jahre. Auffällig ist der kontinuierliche Anstieg in Abhängigkeit mit der Entwicklung der Reallöhne. Die Grenzen werden jährlich vom Bundesministerium an die durchschnittlichen Bruttolöhne in Deutschland angepasst.

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bedeutet eine Beitragserhöhung für die gesetzliche Krankenkasse (GKV). Beschäftigte mit einem hohen Einkommen müssen einen höheren Maximalbeitrag zahlen. Hier kann der Wechsel in die PKV sinnvoll sein:

Private Krankenversicherung Rechner

In der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung gelten in Ost und West einheitliche Einkommensgrenzen. Eine Unterscheidung gibt es hier nicht. Die BBG 2023 zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung beträgt in Ost und West bundeseinheitliche 59.8500,00 Euro brutto jährlich (4.987,50 Euro monatlich).

BBG + Beitragssatz entspricht KV Beitrag 2023

Die Beitragsbemessungsgrenze ist für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung eine wichtige Rechengröße. Doch auch für Privatversicherte in der PKV spielt diese Entgeltgrenze eine wichtige Rolle.

So zum Beispiel für den Arbeitgeberzuschuss, den auch privat Versicherte in Anspruch nehmen können. Ebenso für die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge in der GKV.

Aus der Beitragsbemessungsgrenze, der Bezugsgrößen und dem allgemeinen Beitragssatz ergeben sich folgende Rechengrößen:

  • Höchstbeitrag zur Krankenversicherung (maximaler Krankenkassenbeitrag)
  • Mindestbeitrag zur Krankenversicherung (wichtig auch für Selbstständige ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen)
  • Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur GKV und PKV (Arbeitgeberanteil)
  • Mindestbeitrag als Arbeitnehmeranteil
  • Maximal steuerlich absetzbare Kosten der Krankenversicherung in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen

Krankenversicherung Beitragssatz 2023

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse beträgt auch in 2023 14,6% und wird zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt. Somit entfallen 7,3% vom Bruttolohn auf den Arbeitgeber und 7,3% auf den Arbeitnehmer.

Zusätzlich fällt in der GKV der kassenabhängige Zusatzbeitrag an. Dieser beträgt je nach gewählter Krankenkasse mehr oder weniger als die durchschnittlichen 1,6% zusätzlich. Der durchschnittliche Krankenkassen Zusatzbeitrag liegt bei 1 Prozent. Somit ergibt sich folgende Berechnung für den Krankenkassenbeitrag als Beispiel:

  • Bruttogehalt monatlich 3000 Euro x 14,6% = 438 Euro Krankenversicherungsbeitrag pro Monat
  • Davon die Hälfte, also 219 Euro als Arbeitnehmeranteil und 219 Euro als Arbeitgeberanteil (KV-Zuschuss)
  • Zuzüglich Krankenkassen Zusatzbeitrag im Durchschnitt 1,6% von 3000 Euro = 48 Euro

Wenn Sie nun Ihren Bruttoverdienst einsetzen, erhalten Sie Ihren persönlichen KV-Beitrag für 2023.

Höchstbeitrag Krankenversicherung 2023

Aus der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze können Sie nun den maximalen Krankenversicherungsbeitrag für 2023 berechnen. Hier eine Berechnung des Höchstbeitrags zur Krankenversicherung am Beispiel:

  • Beitragsbemessungsgrenze KV 2023 x 14,6% Beitragssatz = Höchstbeitrag
  • 4.987,50 Euro x 14,6% = 728,18 Euro maximaler Beitrag zur GKV im Monat
  • Zuzüglich 1,6% Zusatzbeitrag = 79,80 Euro
  • Höchstbetrag inklusive variablem Zusatzbeitrag = 807,98 Euro / Monat

Der Zusatzbeitrag wurde in diesem Beispiel mit einem Prozent angegeben, was dem durchschnittlichen Wert entspricht. Dieser kann bei Ihnen höher oder geringer sein. Setzen Sie den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ein, um den Maximalbetrag zu berechnen.

Da die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch (also zu gleichen Teilen) übernommen werden, ergibt sich folgender Betrag für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer:

  • Höchstbeitrag Gesamt : 2 = Arbeitgeberanteil / Arbeitnehmeranteil
  • 728,18 Euro : 2 = 364,09 Euro
  • Inklusive Zusatzbeitrag 807,98 Euro : 2 = 403,99 Euro

Maximaler Beitrag im PKV Basistarif

Daneben spielt die Beitragsbemessungsgrenze auch bei der Beitragsermittlung für den Basistarif der privaten Krankenversicherung eine Rolle. Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung bietet eine Grundversorgung im Rahmen der gesetzlichen Regelleistungen.

Die Kosten dürfen den Maximalbeitrag zur GKV nicht überschreiten. Insgesamt liegt der Versicherungsbeitrag im Jahr 2023 bei 14,6 Prozent. Damit unverändert im Vergleich zu 2022. Der Maximalbeitrag für den PKV Basistarif 2023 liegt demnach bei:

  • BBG KV 2023 x 14,6% = Höchstbeitrag PKV Basistarif 2021
  • 4.987,50 Euro x 14,6 Prozent = 728,18 Euro
  • Da in der privaten Krankenversicherung kein Zusatzbeitrag erhoben wird, gilt die Annahme des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von aktuell 1,6%

Maximaler Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung 2023

Arbeitgeber beteiligen sich an den Kosten der privaten Krankenversicherung ebenso wie an den Beiträgen der gesetzlichen Versicherung ihrer Arbeitnehmer, jedoch nur bis zum Höchstbeitrag der GKV.

Dieser Höchstbeitrag in der Krankenversicherung errechnet sich aus dem aktuellen Arbeitgeberanteil (AN Anteil) in Höhe von 7,3 Prozent des Bruttoeinkommens sowie der Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung im Jahr 2023:

  • BBG KV 2023 x 7,3% = maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung (PKV oder GKV)
  • 4.987,50 Euro x 7,3 Prozent = 364,09 Euro im Monat
  • Hinzu kommt anteilig der Zuschuss zum kassenabhängigen Zusatzbeitrag

Arbeitnehmer haben also Anspruch auf bis zu 364,09 Euro Zuschuss pro Monat von ihrem Arbeitgeber zuzüglich dem Zuschuss zum Zusatzbeitrag. Liegt ihr Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, wird der Zuschuss anteilig anhand des Bruttoeinkommens wie in obiger Formel ermittelt.

Bezugsgrößen und Rechengrößen Sozialversicherungen

Ebenso wie die Versicherungspflichtgrenze ist auch die Beitragsbemessungsgrenze eine wichtige Einkommensgrenze der Sozialversicherung. Anhand der Beitragsbemessungsgrenze und dem jeweiligen Beitragssatz der Versicherung in Prozent lässt sich der maximale Beitrag für die jeweilige Pflichtversicherung ermitteln.

  • Beitragsbemessungsgrenze legt Höchstbeitrag für Sozialversicherungen fest

In vielen Bereichen, etwa bei der gesetzlichen Rentenversicherung, gelten in Ost und West unterschiedliche Einkommensgrenzen. So sollen die Einkommensunterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern berücksichtigt werden.

Doch nicht nur in der gesetzlichen Rentenversicherung, auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung spielt die Beitragsbemessungsgrenze eine wichtige Rolle. Schließlich wird der Beitrag ab einem gewissen Einkommen gedeckelt und ist damit nach oben hin begrenzt.

Die Einkommensgrenzen für die verschiedenen Sozialversicherungen:

Beitragsbemessungsgrenze 2023 RV ALV

Jahr
BBG RV ALV West Jahr/Monat
BBG RV ALV Ost Jahr/Monat
2023 2022
87.600,00 / 7.300,00
85.200,00 / 7.100,00
2022
84.600,00 / 7.050,00
81.000,00 / 6.750,00
2021
84.600,00 / 7.050,00
81.000,00 / 6.750,00
2020
82.800,00 / 6.900,00
77.400,00 / 6.450,00
2019
80.400,00 / 6.700,00
73.800,00 / 6.150,00
2018
78.000,00 / 6.500,00
69.600,00 / 5.800,00
2017
76.200,00 / 6.350,00
68.400,00 / 5.700,00
2016
74.400,00 / 6.200,00
64.800,00 / 5.400,00
2015
72.600,00 / 6.050,00
62.400,00 / 5.200,00
2014
71.400,00 / 5.950,00
60.000,00 / 5.000,00
2013
69.600,00 / 5.800,00
58.800,00 / 4.900,00
2012
67.200,00 / 5.600,00
57.600,00 / 4.800,00
2011
66.000,00 / 5.500,00
57.600,00 / 4.800,00

Mit der zunehmenden Angleichung der Reallöhne in Ost und West gleicht sich die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls an. In Zukunft wird es die bundeseinheitliche BBG zu den Sozialversicherungen geben.

  • BBG ALV = Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung
  • BBG RV = Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung