Versicherungsmakler Versicherungsberater PKV

Unabhängige Versicherungsmakler sind in Deutschland erste Wahl bei Verbrauchern, wenn es um Beratung und Abschluss bei Versicherungen geht.

Versicherungsmakler

Unabhängige Versicherungsmakler Versicherungsvermittler im Vergleich zu Versicherungsberater

Besonders bei beratungsintensiven Versicherungen wie die Altersvorsorge und Private Rentenversicherung, die Private Krankenversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung vertrauen Verbraucher auf die Hilfe von unabhängigen Versicherungsvermittlern.

Im Vergleich zum Versicherungsmakler bzw. zum Versicherungsvermittler übt der Versicherungsberater lediglich beratende Funktion gegen Honorar aus. Versicherungsberater vermitteln keine Versicherungen.

Hier die Unterschiede zwischen unabhängigen Versicherungsmaklern und Versicherungsberatern im Vergleich.

Sie benötigen fachkundige Beratung zu Private Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufsununfähigkeitsversicherung oder Private Altersvorsorge? Hier gehts zur Beratersuche: unabhängige Versicherungsmakler in Ihrer Nähe

Unabhängige Versicherungsmakler: gute Beratung entscheidend

Versicherungsverträge bieten ein abstraktes Schutzversprechen, das sich erst im Leistungsfall konkretisiert. Dann schlägt für den Kunden die Stunde der Wahrheit: Hält der Vertrag, was Versicherer und Versicherungsvermittler zuvor versprochen haben?

Um böse Überraschungen durch Deckungslücken, aber auch unwirtschaftliche Überschneidungen und Fehleinschätzungen über Sinn und Notwendigkeit eines Versicherungsvertrages zu vermeiden, ist eine ausführliche Beratung durch unabhängige Experten im Vorfeld erforderlich.

Die Private Krankenversicherung (PKV) macht da keine Ausnahme – im Gegenteil, sie gehört mit der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Rentenversicherung zu den besonders beratungsintensiven Produkten.

Unabhängige Versicherungsvermittler: Beratung zu Versicherungen kostenlos und unverbindlich

Suchen Sie hier unabhängige Versicherungsmakler in ihrer Nähe für eine kostenlose und unverbindliche Beratung rund um Versicherungen. Nutzen Sie die fachkundige Expertise der unabhängigen Versicherungsvermittler zu:

  • Private Krankenversicherung (PKV) und Krankenzusatzversicherung (Zahnzusatzversicherung)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Private Altersvorsorge Rentenversicherung
  • Private Pflegeversicherung
  • Gewerbeversicherung Firmenversicherung
  • Baufinanzierung
  • Kapitalanlage

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Versicherungsberater Honorarberater

Rund 90 % der Versicherungsverträge werden in Deutschland über einen unabhängigen Versicherungsvermittler abgeschlossen. Von den restlichen 10 % entfällt der weitaus größte Teil auf die Direktversicherer – scheinbar einfache Sparten wie beispielsweise die Autoversicherung, in denen preissensitive Kunden ihren Versicherungsschutz im Internet zusammen klicken.

Die Zahl der echten Versicherungsberater, auch Honorarberater genannt, ist dagegen verschwindend gering. Weniger als 300 waren Ende 2015 registriert. Mehr zu Versicherungsberater bzw. Honorarberater weiter unten.

Unabhängige Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter?

Das Versicherungsvertragsgesetz versteht unter Versicherungsvermittler sowohl die Versicherungsvertreter (Agenturen) als auch die Versicherungsmakler.

Versicherungsvertreter – mehr als 150.000 gibt es in Deutschland – sind zwar selbstständige Gewerbetreibende. Jedoch sind sie im Interesse eines Versicherers oder eines Konzerns tätig und vermitteln nur dessen Produkte. Damit sind Versicherungsvertreter im Vergleich zu Versicherungsmakler nicht unabhängig.

Nur im Ausnahmefall, wenn das eigene Unternehmen ein Produkt nicht anbietet oder ein Risiko nicht zeichnen möchte, greift eine sogenannte Ventillösung.

Beratung durch abhängige Versicherungsvertreter bietet auch Vorteile

Für den Versicherungsinteressenten ist die Beratung durch einen Vertreter kostenlos, denn er erhält Provision vom Versicherer. Natürlich muss diese Provision in die Beiträge einkalkuliert sein, deshalb sind Serviceversicherer auch regelmäßig teurer als Direktversicherer.

Der Aufpreis kann sich aber lohnen, denn der Vertreter ist in den Versicherungen gut geschult, bietet passende Bausteine ohne Lücken und Überschneidungen an und kann Bündelrabatte für Rundum-Kunden gewähren. Auch im Leistungsfall sind die Aussichten auf eine Kulanz besser, und bei nachgewiesenen Beratungsfehlern haftet der Versicherer für seinen Vermittler.

Andererseits hat der Einfirmenvertreter keine Auswahl bezüglich der Produkte, der Kunde bekommt also wahrscheinlich nicht das beste Angebot am Markt.

Vielfach trifft den Vertreter zudem der Vorwurf, sich mehr an seinen Provisionen als an Kundeninteressen zu orientieren. Wer als Vermittler so denkt, wird in der Branche nicht lange überleben. Mitbewerber haben leichtes Spiel, wenn sie Falschberatungen nachweisen. Erfolgreiche Vertreter setzen deshalb auf eine langfristige Kundenbindung statt auf kurzfristige Verkaufszahlen.

Versicherungsmakler ist unabhängiger als Versicherungsvertreter

Der Versicherungsmakler vertritt dagegen die Interessen des Versicherungsinteressenten bzw. des Versicherungsnehmers. Theoretisch sollte er einen vollständigen Marktüberblick haben. In der Praxis arbeitet er allerdings meist mit einer begrenzten Anzahl von Versicherungsunternehmen zusammen.

Im Versicherungsvertragsgesetz ist nur ganz allgemein von einer „hinreichenden Zahl“ an Verträgen bzw. Unternehmen als Beratungsgrundlage die Rede. Im Ausland ist das strenger geregelt, dort haftet der Makler für den „best advice“, den besten möglichen Rat, den er dem Kunden schuldig ist.

In jedem Fall ist der Versicherungsmakler in seiner Angebotspalette breiter aufgestellt als der Vertreter, und die Beratung ist naturgemäß objektiver.

Allerdings wird auch der Versicherungsvermittler vom Versicherer bezahlt. Das Vermittlungsentgelt heißt hier nicht Provision, sondern Courtage, ist aber im Prinzip dasselbe. Somit hat auch der Makler ein Interesse an der erfolgreichen Vermittlung.

Haftung bei Falschberatung in Versicherungsfragen

Da der Versicherungsmakler der Interessenvertreter seines Kunden ist, haftet der Versicherer nicht für Beratungsfehler des Maklers. Ist also ein Schaden nicht versichert, für den der Makler Versicherungsschutz zugesichert hat, muss sich der geschädigte Kunde direkt an den Makler halten. Dieser hat aber in aller Regel durch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vorgesorgt und kann den entstandenen Schaden regulieren.

In Deutschland sind knapp 50.000 Versicherungsmakler aktiv – vom internationalen Großunternehmen bis zum Ein-Mann-Betrieb. Übrigens sind auch Vergleichsportale im Internet wie Check24 und Verivox Versicherungsmakler. Das Landgericht München hat Check24 Mitte 2016 dazu verurteilt, sein Geschäftsmodell als Versicherungsmakler künftig transparenter zu machen.

Der Maklerstatus bedeutet, die Portale listen nicht unbedingt alle Angebote, sondern nur die Versicherer, von denen sie eine Vermittlerprovision erhalten. Die gezahlten Beträge sind relativ hoch, und das bringt die Kalkulation eines Direktversicherers ganz schön durcheinander, wenn er sich entschließt, seine Versicherungen über Portalseiten zu vertreiben.

Mehrfachagenten für Versicherungen

Eine Zwitterstellung zwischen Einfirmenvertreter und Makler nehmen die Mehrfachagenturen ein. Ihrer Rechtsnatur nach sind sie Versicherungsvertreter, aber sie haben keinen Ausschließlichkeitsvertrag mit nur einem Versicherer. In der Praxis verschwimmt die Abgrenzung zwischen kleinen Maklern und dem Mehrfachvertreter.

Oft sind es ehemalige Makler, die wegen der strengen Haftungsvorschriften lieber als gebundene Vermittler tätig sind. Dieser Trend ist aber gestoppt – seit einigen Jahren nimmt die Zahl der Makler wieder zu, während es weniger klassische Versicherungsvertreter gibt.

Versicherungsberater: Honorar-Versicherungsberater dürfen nicht vermitteln

Während die Vertreter und Makler Versicherungsverträge gegen Provision bzw. Courtage vermitteln, darf der Versicherungsberater genau das nicht tun. Er übt vielmehr eine rechtsberatende freiberufliche Tätigkeit aus, für die er eine Erlaubnis nach § 34e der Gewerbeordnung (GewO) braucht.

Änderungen werden sich nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD) ergeben. Der Gesetzentwurf wurde am 18. Januar 2017 beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren soll bis Juli abgeschlossen sein. Der neue Begriff „Honorar-Versicherungsberater“ wird dann in den § 34d GewO integriert, inhaltlich ändert das aber nichts an seiner Stellung als neutraler Berater und Interessenvertreter des Kunden.

Versicherungsberater ist – anders als der Rentenberater oder Versichertenälteste in der gesetzlichen Rentenversicherung – kein Ehrenamt. Da die Berater keine Provisionen erhalten, muss das Honorar vom Ratsuchenden bezahlt werden. Ein erstes Gespräch ist meist kostenlos, für die weitere Beratung sollte sich der Kunde aber auf Stundensätze um 150 € einstellen.

Das klingt abschreckend, aber wenn ein Vermittler die Provision offenlegen würde, würden sich die Kunden wohl auch wundern.

Sparen nur bei Nettotarifen

Eine Bezahlung pro Stunde ist auch das, was Verbraucherschützer empfehlen, am besten in Verbindung mit einem Kostenvoranschlag für das konkrete Anliegen. Andere Vergütungsmodelle sollten sehr gut begründet sein. Abzuraten ist insbesondere von einem Anteil der Beitragsersparnis, denn damit bekommt der Kunde vielleicht die billigsten, ganz sicher aber nicht die besten Versicherungen.

Die Versicherungsberatung gegen Honorar ist nur dann günstig, wenn der Versicherer einen provisionsfreien Tarif anbietet, einen sogenannten Nettotarif. Da in die Kosten keine Provisionen einkalkuliert werden, ist er deutlich billiger als der gewöhnliche Provisionstarif. Schließt der Kunde den normalen Tarif ab, zahlt er doppelt: Honorar für die Beratung, und die Provision bleibt beim Versicherer, da der Berater sie nicht annehmen und damit auch nicht weitergeben darf.

Makler zur Berufsunfähigkeitsversicherung Rentenversicherung und Krankenversicherung

Gerade die beratungsintensiven Versicherungen wie die Private Krankenversicherung (PKV), die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Private Altersvorsorge Rentenversicherung bedürfen einer fachkundigen Beratung durch unabhängige Versicherungsmakler oder Versicherungsberater.

Da hier die Vertragsbedingungen für Verbraucher kaum durchschaubar sind, empfehlen sowohl die Stiftung Warentest als auch Verbraucherschützer eine umfassende Beratung vor dem Abschluss.

Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsvermittler in Ihrer Nähe an