PKV Basistarif Vergleich PKV Standardtarif

PKV bei Hilfebedürftigkeit

Vorteile und Nachteile PKV Basistarif im vergleich zum PKV Standardtarif

Seit Januar 2009 gilt in Deutschland die generelle Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Um privat Versicherten in finanziellen Notlagen ohne Möglichkeit des Wechsel zurück von der PKV in die GKV einen günstigen Versicherungsschutz zu bieten, wurde der PKV Basistarif ins Leben gerufen.

Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung bietet einen medizinischen Grundschutz auf Basis der Leistungen in der gesetzlichen Krankenkasse ähnlich dem PKV Standardtarif. Im Vergleich bietet der Basistarif mehr Leistungen, dafür ist der Standardtarif meist deutlich günstiger.

Erfahren Sie hier, ob der PKV Basistarif oder Standardtarif sinnvoll ist und worin die Unterschiede in Preise und Leistungen bestehen.

Informationen zum Vergleich von PKV Basistarif und Standardtarif im Überblick:

  • Wer darf in den PKV Basistarif bzw. Standardtarif wechseln?
  • Private Krankenversicherung Basistarif: Leistungen & Kosten
  • Private Krankenversicherung Standardtarif: Beitrag & Leistungen
  • Basistarif im Vergleich zum Standardtarif: Vorteile & Nachteile
  • PKV Basistarif mit Selbstbeteiligung
  • Altersrückstellungen bei Wechsel in PKV Basistarif oder Standardtarif
  • Für wen ist der PKV Basistarif bzw. Standardtarif sinnvoll?

Wer darf in den PKV Standardtarif und wer muss in den PKV Basistarif wechseln

Der Basistarif in der PKV wurde eingeführt, um Versicherten in der privaten Krankenversicherung, die aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten ihre Beiträge nicht zahlen und auch nicht in die gesetzliche Kasse wechseln konnten, einen kostengünstigen Versicherungsschutz zu bieten.

Annahmezwang im PKV Basistarif

Versicherte, die nach 2009 Mitglied in der PKV sind genießen den Annahmezwang im Basistarif, das heisst, die privaten Krankenversicherer durch die Annahme im Basistarif nicht ablehnen. Für Mitglieder vor 2009 gelten mindestens eine der folgenden Voraussetzungen für den Wechsel in den PKV Basistarif:

  • Alter des Versicherten mindestens 55 Jahre
  • nachgewiesenermaßen die PKV Beiträge nicht bezahlen kann
  • Eine staatliche Rente (Arbeitnehmer) oder Pension (Beamte) bezieht

PKV Standardtarif bei langjähriger Mitgliedschaft

Der PKV Standardtarif bietet Leistungen auf Niveau der gesetzlichen Krankenkassen und zeichnet sich im Vergleich zum Basistarif durch besonders günstige Beiträge aus. Er ist für Mitglieder konzipiert, die sich die Kosten für den regulären Tarif nicht mehr leisten und auch nicht mehr in die GKV wechseln können.

Der Standardtarif wird von der privaten Krankenversicherung jenen Mitgliedern angeboten, die bereits vor Januar 2009 und seit mindestens 10 Jahren privat versichert sind. Zusätzlich muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Alter des Versicherten mindestens 65 Jahre
  • bei einem Alter ab 55 Jahren muss das Einkommen unterhalb der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze liege
  • Bezug von gesetzlicher Rente wie Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Beamtenpension

Kosten und Leistungen des PKV Basistarif im Vergleich zum PKV Standardtarif

Vor einem Wechsel in den PKV Basistarif oder Standardtarif sollte die Alternative eines Wechsels in günstigere reguläre PKV Tarife geprüft werden. Oft ist eine Beitragsoptimierung durch einen Tarifwechsel innerhalb der PKV eine günstige Alternative mit deutlich besseren Leistungen.

Vergleich
PKV Basistarif
PKV Standardtarif
Beitrag
Begrenzung auf GKV-Höchstbeitrag, bei Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II die Hälfte
im Vergleich zum Basistarif deutlich günstiger, maximal bis zum GKV-Höchstbeitrag, bei Ehepartner: maximal 1,5fache des GKV-Höchstbeitrag für beide Eheleute zusammen
Leistungen
wie GKV Regelleistungen und Arztwahl beschränkt auf Ärzte mit Kassenzulassung, jedoch umfangreichere Leistungen für Psychotherapie, Heilmittel und Hilfsmittel, Krankenhaustagegeld, Rehabilitation und Kuren, Haushaltshilfe bei Bedarf, Palliativmedizin
wie GKV Grundversorgung jedoch mit freier Arztwahl von Privatärzten und Fachärzten
Altersrückstellungen
können komplett mitgenommen werden
können komplett mitgenommen werden
Zusatzversicherungen
möglich
nicht möglich
*GKV Höchstbeitrag und PKV Kosten
*GKV Regelleistungen und PKV Leistungen

Leistungen im Basistarif der privaten Krankenversicherung

Nach § 193 des Versicherungsvertragsgesetzes muss der Basistarif mindestens den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Versicherte haben damit Anspruch auf Behandlungen beim Arzt und im Krankenhaus, können Zahnarztbehandlungen und ambulante Psychotherapie abrechnen und auch Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel in Anspruch nehmen.

  • Behandlung beim Hausarzt
  • Ärzte mit Kassenleistung sind hierbei erster Ansprechpartner
  • Weiterführende Behandlungen bei Fachärzten
  • Aufnahme in Krankenhäuser, sofern medizinisch notwendig
  • Inanspruchnahme von Medikamenten sowie Heil- und Hilfsmittel
  • Reha-Leistungen
  • Psychotherapie

Wie auch bei der gesetzlichen Krankenkasse wird auch im PKV Basistarif geprüft, ob die Leistungen medizinisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll sind. Werden diese nicht als solches eingestuft, können Behandlungen auch abgelehnt werden.

Zu beachten ist außerdem, dass diese Patienten beim Arzt nach wie vor als Privatpatienten behandelt werden. Die Ärzte rechnen daher in der Regel nach den höheren Tarifen laut GOÄ für Privatversicherte ab. Der Basistarif übernimmt diese höheren Kosten jedoch nicht, sodass in einigen Fällen Kosten verbleiben, die nicht abgedeckt werden können.

  • Vorsicht: Private Krankenversicherung übernimmt nicht Kosten über GOÄ für Privatpatienten

Versicherte sollten daher überprüfen, ob ggf. ein Wechsel in einen klassischen PKV-Tarif möglich ist. Auch Einsteigertarife gewähren oftmals nur Grundleistungen, ermöglichen aber zumindest die Abrechnung zu den höheren Sätzen der privaten Krankenversicherung.

Hier ist ein individueller PKV Vergleich durchaus ratsam. Auf Wunsch haben Versicherte zudem die Möglichkeit, zusätzlich zum Basistarif individuelle Zusatzversicherungen abzuschließen, sofern die finanziellen Mittel vorhanden sind.

Leistungen im Standardtarif der privaten Krankenversicherung

Die Leistungen im PKV Standardtarif sind ebenfalls begrenzt auf die Grundversorgung laut gesetzlichem Leistungskatalog in der gesetzlichen GKV. Im Vergleich zu Kassenpatienten dürfen Versicherte im Standardtarif Privatärzte und Fachärzte ihrer Wahl auch ohne Überweisung des kassenärztlichen Hausarztes aufsuchen.

Die Erstattungen für Kosten im Krankenhaus, der Kur und Reha sowie für Psychotherapie ist meist geringer als in der GKV oder im Basistarif. Zudem wird ein geringeres Krankentagegeld ausgezahlt. Private Zusatzversicherungen können in diesem Tarif nicht hinzugewählt werden.

PKV zu teuer? ARD Ratgeber Geld mit Tipps und Tricks

*siehe auch Ratgeber private Krankenversicherung mit Tipps und Tricks

Beitrag im Private Krankenversicherung Basistarif

Ebenso wie die Leistungen entsprechen auch die Kosten des PKV Basistarifs denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Generell haben Versicherungsunternehmen natürlich die Möglichkeit, die Preise individuell festzulegen. Der Höchstbeitrag im Basistarif jedoch muss sich am Höchstbeitrag für die GKV orientieren. Günstigere Preise sind jederzeit zulässig, werden aber von den meisten Gesellschaften nicht angeboten.

Berechnung der Beiträge im Basistarif

Der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ermittelt sich anhand der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sowie des jeweiligen Beitragessatzes zur GKV, siehe die aktuellen Einkommensgrenzen. Für das Jahr 2017 wurde die Beitragsbemessungsgrenze auf 4.350 Euro pro Monat festgelegt. Der Beitragssatz zur GKV beträgt 2017 für alle Versicherten 14,6 Prozent. Anhand dieser Grundlagen ergibt sich folgende Rechnung:

Der Beitrag für den PKV Basistarif darf demnach im Jahr 2017 635,10 Euro nicht übersteigen. Die Kosten können in jedem Jahr variieren, da sowohl die Beitragssätze für die GKV wie auch die Beitragsbemessungsgrenzen jährlich neu festgelegt werden.

Beitrag PKV Basistarif bei Hilfebedürftigkeit

Sollte der jeweilige Beitrag aufgrund des Einkommens nicht bezahlt werden können, ist es möglich, diesen hälftig zu reduzieren. Voraussetzung ist eine Hilfebedürftigkeit nach §9 des Sozialgesetzbuches. Sollte auch der hälftige Beitrag nicht bezahlt werden können, besteht die Möglichkeit, dass sich die Träger der Grundsicherung am Versicherungsbeitrag beteiligen. Entsprechende Anträge müssen gestellt und bewilligt werden.

  • halber Beitrag im PKV Basistarif bei Hilfebedürftigkeit

PKV Basistarif mit Selbstbeteiligung

Hinsichtlich der Preise finden sich vor allem dann Unterschiede, wenn sich Versicherungsnehmer für eine Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt entscheiden. Laut Gesetz sollten die Versicherungen ihren Kunden die Möglichkeit bieten, Selbstbeteiligungen von 300 Euro, 600 Euro, 900 Euro oder 1.200 Euro zu vereinbaren.

Wie in klassischen Tarifen auch müssten die Versicherten die Behandlungskosten und Kosten für Medikamente sowie Heilmittel und Hilfsmittel bis zu diesen Beträgen selbst übernehmen. Erst für die Kosten über der vereinbarten Selbstbeteiligung gibt es Erstattungen des PKV Basistarifs.

Da die Versicherer durch die Selbstbeteiligung der Versicherten Kosten sparen, sollte sich hierdurch der Beitrag für den Basistarif reduzieren. Sollte ersichtlich werden, dass die Beiträge nicht entsprechend sinken, haben Versicherte das Recht, eine Umstellung in den Basistarif ohne Selbstbehalt zu fordern.

Mitnahme der Altersrückstellungen in den PKV Basistarif Standardtarif

Die Altersrückstellungen in der PKV sind Beitragsrückstellungen, die den Beitrag im Alter stabil halten sollen. Die Rückstellungen zuzüglich der Überschüsse auf diese werden von den privaten Krankenversicherungen zum Ausgleich der Beitragserhöhungen herangezogen. So sollten die PKV Kosten auch im Alter bezahlbar bleiben.

  • Mitnahme der Altersrückstellungen nur bei Tarifwechsel innerhalb der PKV

Bei einem Wechsel in den PKV Basistarif können die angesparten Altersrückstellungen ebenso mitgenommen werden wie bei einem Wechsel in den PKV Standardtarif. Voraussetzung ist der Tarifwechsel innerhalb der gleichen Gesellschaft.

Für wen ist der PKV Basistarif sinnvoll und wann ist Wechsel in PKV Standardtarif empfehlenswert?

Der Basistarif der privaten Krankenkassen ist für alle Menschen sinnvoll, die eine private Vollkrankenversicherung suchen, aber aufgrund ihrer Vorerkrankungen oder finanzieller Schwierigkeiten keinen „normalen“ Tarif abschließen können. Schließlich dürfen Versicherungsunternehmen in diesem Tarif keine Antragsteller ablehnen und müssen generell jeden Versicherten aufnehmen. Man spricht hier vom Annahmezwang.

  • Annahmezwang: private Krankenversicherung darf nicht ablehnen

Aber auch Menschen, die das 55. Lebensjahr bereits überschritten haben und daher nicht in die gesetzliche Versicherung zurück wechseln können, sind im Basistarif gut aufgehoben. Auf Wunsch ist es möglich, von einem klassischen Tarif innerhalb der Gesellschaft in den Basistarif zu wechseln. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn die Preise für den vorhandenen Tarif in Folge von Beitragsanpassungen so stark gestiegen sind, dass diese nicht mehr finanziert werden können.

  • Beitragsrückstellungen sinnvoll für günstige Beiträge im Alter

Voraussetzung ist, dass Versicherte bereits das 55. Lebensjahr erreicht haben oder eine Rente beziehen. In einem solchen Fall ist es möglich, bereits angesparte Altersrückstellungen mitzunehmen und diese zu nutzen, um die Beiträge im Alter weitgehend stabil zu halten. Bei einem Wechsel in einen Basistarif einer anderen Gesellschaft hingegen gehen die Altersrückstellungen verloren. Ein solcher PKV Wechsel wird daher auch von Experten nicht empfohlen.