Private Krankenversicherung Landeskrankenhilfe LKH Test

Die Landeskrankenhilfe Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, kurz LKH, bietet hochwertige Leistungen und große Flexibilität, die jedem Versicherungskunden die Möglichkeit eröffnen, maßgeschneiderte PKV Tarife zu erhalten.

Die Leistungen und Selbstbehalte können dabei je nach Rubrik frei gewählt werden. Für die ambulante Absicherung bietet die Landeskrankenhilfe die Tarife A100, A103 und A105, für die stationäre Absicherung stehen die Tarife S200 und S220 zur Verfügung.

Für die Zahnversorgung der Landeskrankenhilfe sind die Tarife Z60, Z61, Z80 und Z81 verfügbar. Lesen Sie hier, welche dieser Landeskrankenhilfe Tarife im unabhängigen Private Krankenversicherung Test von Stiftung Warentest gute Bewertungen und Empfehlungen erzielen konnten.

Kontaktdaten LKH Landeskrankenhilfe Versicherungsverein a.G

Adresse / Anschrift: LKH Landeskrankenhilfe

Kolde-Ring 21

48126 Münster

Hotline: 0800 / 586 373 3

Telefon: 0251 / 702 109 9

Internetadresse: www.lvm.de

Landeskrankenhilfe Tarife A100, A103 und A105

Angestellte, Selbstständige und Freiberufler, die sich bei der LKH Landeskrankenhilfe für eine private Krankenvollversicherung entscheiden, können in den einzelnen Bereichen der ambulanten, stationären sowie zahnmedizinischen Versorgung individuelle Tarifbausteine ganz nach Wunsch wählen.

So ist es etwa möglich, für die ambulante Versorgung einen einfachen Basistarif zu wählen, für die stationäre Versorgung im Krankenhaus hingegen Wert auf eine umfassende Betreuung zu legen. Auch die Selbstbehalte können ganz nach Wunsch vereinbart werden.

LKH Tarife A100, A103 und A105 im Detail

Für die ambulanten Krankheitskosten stehen die Tarife A100, A103 und A105 zur Verfügung. Wird im Tarif A100 auf die Selbstbeteiligung verzichtet, liegt diese im Tarif A103 bei 600 Euro und im Tarif A105 bei 1.200 Euro.

In allen Fällen werden Heilbehandlungen und Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung vor Ort vollständig übernommen. Darüber hinaus gehende Vorsorgeuntersuchungen werden nur noch zu 80 Prozent bezahlt. Aufwendungen für Heilpraktiker, Heilmittel und ambulante Fahrkosten werden ebenfalls erstattet. Bei Hilfsmitteln jedoch gilt eine Begrenzung von 1.000 Euro. Wird diese überschritten, werden weitere Leistungen nur nach vorheriger Prüfung übernommen.

Landeskrankenhilfe Tarif S200 S220 mit Selbstbeteiligung

Für die Behandlung im Krankenhaus werden wiederum zwei Tarife angeboten, die eine umfangreiche Versorgung in einer Wunschklinik gewährleisten. Der LKH Tarif S200 wird zudem ohne Selbstbeteiligung angeboten, im Tarif S220 werden 20 Prozent Eigenleistungen, maximal jedoch 2.000 Euro jährlich vereinbart.

Die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer ist in diesen Tarifen ebenso möglich wie die Inanspruchnahme der Chefarztbehandlung und der Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus.

Tarif S300 mit Z60 und Z61

Alternativ steht der Tarif S300 als Tarif ohne separate Wahlleistungen zur Verfügung. Die Zahnzusatztarife regeln in der privaten Krankenvollversicherung die Erstattungen von Zahnersatz. Im Tarif Z60 werden für gezielte Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Mund- oder Kieferkrankheiten bzw. zahn- und kieferchirurgische Leistungen zu 20 Prozent übernommen. Zahnersatz hingegen wird zu 60 Prozent getragen.

Kostenbewußte Zahntarife Z80 und Z81

Im Tarif Z61 liegt der Erstattungsbetrag für Zahnersatz ebenfalls bei 60 Prozent. Diese Erstattungskosten steigen im Tarif Z80 und Z81 auf jeweils 80 Prozent. Um die Kosten zu senken, steht in vielen Tarifen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung zur Verfügung, durch die ein Teil der Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit erstattet werden können.

LKH Krankenversicherung Tarife für Ärzte Mediziner

Auch Ärzte bzw. Mediziner, die eine private Krankenvollversicherung bei der Landeskrankenhilfe vereinbaren, können ihre Tarife individuell festlegen. So stehen für die ambulante Versorgung die Tarife A101 ohne Selbstbeteiligung und A121 mit 20 Prozent Selbstbeteiligung, maximal jedoch 1.200 Euro Kostenübernahme zur Verfügung.

Die stationären Kosten inklusive Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Ein- bzw. Zweibettzimmer werden im Tarif S201 angeboten. Ohne Wahlleistungen steht alternativ der Tarif S300 der LKH zur Verfügung.

Für Zahnersatz stehen Ärzten bzw. Medizinern ebenfalls die Landeskrankenhilfe Tarife Z60, Z61, Z80 und Z81 zur Verfügung.

Landeskrankenhilfe Tarife für Beamte und Referendare

Für Beamte und Referendare stehen für die private Krankenversicherung je nach Beihilfeanspruch die Landeskrankenhilfe Tarife A20-A50 zur Verfügung. Als Grundtarife ermöglichen sie eine Basisabsicherung auf Privatniveau und sorgen so dafür, dass alle Leistungen auch wirklich übernommen werden können.

Ergänzend hierzu stehen die Beihilfe Tarife ET20-ET50 für erweiterte Vorsorgeuntersuchungen oder dem Versicherungsschutz im Ausland zur Verfügung. Für die stationäre Heilbehandlung werden zusätzlich die Tarife S20-S50 angeboten, um die freie Krankenhauswahl sowie Zuschuss bei Kuren und Sanatoriumsbehandlungen abzusichern.

Obwohl die Landeskrankenhilfe LKH umfassende Leistungen und eine flexible Tarifwahl bietet, liegen aktuell keine Testergebnisse vor. Möglicherweise ist im nächsten großen private Krankenversicherung Test die LKH dabei.

LKH Krankenzusatzversicherungen

Zusatzversicherungen sind begehrte Versicherungsprodukte, die für gesetzlich Versicherte zur Verfügung stehen und die Leistungen der Krankenkassen ergänzen können.

Angeboten werden LKH Zusatzversicherungen beispielsweise für die Zahnversorgung im Tarif Z50E, als Krankenhauszusatzversicherung im Tarif S400E und als Krankentagegeld im Tarif T06U. In allen Bereichen können Versicherte hier die Leistungen als Privatpatient in Anspruch nehmen und zahlreiche zusätzliche Leistungen nutzen.

Ebenfalls sehr beliebt ist die Auslandsreisekrankenversicherung der LKH, die im Tarif AKV als Jahrespolice und im Tarif 001 als Tagespolice für Aufenthalte bis zu 42 Tagen angeboten wird.

Sehen Sie auch, wie andere Private Krankenversicherungen im Test von Finanztest bzw. Stiftung Warentest im Vergleich abgeschnitten haben.