Beitragsbemessungsgrenze 2017 Krankenversicherung Pflegeversicherung

Die aktuelle Beitragsbemessungsrenze 2017 zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie die Bezugsgrößen und Rechengrößen zur Sozialversicherung sind bestimmt und vom Kabinett beschlossen und erlangen ab dem 01. Januar 2017 Gültigkeit.

BBG 2017 KV PV

Beitragsbemessungsgrenze 2017 Krankenversicherung Pflegeversicherung

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung (BBG 2017 KV) bzw. zur Pflegeversicherung (BBG 2017 PV) und welche Auswirkungen hat diese auf versicherungspflichtig angestellte Arbeitnehmer?

Welche Änderungen bringen die neuen Bezugsgrößen und Rechengrößen 2017 hinsichtlich der Freiwilligen Versicherung, dem Zuschuss vom Arbeitgeberund dem minimalen und maximalen Beitrag zur Pflege- und Krankenverscherung? Welche Rolle spielt die Regelbemessungsgrundlage und die Mindestbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung?

Pflegeversicherung Krankenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 2017

Da die mittleren Löhne und Einkommen in Deutschland auch in 2015 gestiegen sind, passt die Bundesregierung zum 01.01.2017 auch die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung nach oben an. Die BBG KV 2017 und BBG PV 2017 ist bundeseinheitlich, also in den neuen (OST) und alten (WEST) Bundesländern gleich.

Jahr
BBG KV PV West
BBG KV PV Ost
2017
52.200/Jahr - 4.350/Monat
52.200/Jahr - 4.350/Monat
2016
50.850/Jahr - 4.237,50/Monat
50.850/Jahr - 4.237,50/Monat
2015
49.500/Jahr - 4.125/Monat
49.500/Jahr - 4.125/Monat
2014
48.600/Jahr - 4.050/Monat
48.600/Jahr - 4.050/Monat

Für Besserverdiener steigen die Kosten in 2017 für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bringt höhere Kosten für Personen mit sich, die in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sind und über ein Einkommen in Höhe der BBG 2017 beziehen.

Versicherte mit hohem Lohn und ohne Vorerkrankungen können sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) günstiger versichern und genießen zudem weit mehr Leistungen als in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

Für Angestellte gilt für den Wechsel in die Private Krankenversicherung die Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze 2017. Somit ist ein Wechsel für versicherungspflichtig angestellte Arbeitnehmer erst bei einem Mindesteinkommen von 57.600 Euro im Jahr bzw. 4.800 Euro monatlich möglich.

Was sagt die Beitragsbemessungsgrenze BBG aus?

Die Sozialversicherungen in Deutschland, zu der auch die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung gehört, ist solidarisch finanziert. Das heisst, jeder Bürger zahlt einen festgelegten Prozentsatz an Beitrag pro Monat vom erzielten Bruttoeinkommen. Die Summe ist bei geringen Einkommen kleiner, bei höheren Löhnen größer. Der Leistungskatalog gilt jedoch für alle Versicherten gleichermassen.

Der Gesetzgeber zieht hierbei sowohl eine Untergrenze als auch eine Obergrenze für die zu entrichtenden Beiträge, also einen Mindestbeitrag bei geringen Einkommen und einen Höchstbeitrag bei hohen Löhnen. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe des Einkommens der Beitragssatz zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung maximal angesetzt wird.

Berechnung des maximalen Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung anhand der Beitragsbemessungsgrenze 2017

  • Beitragsbemessungsgrenze 2017 x Beitragssatz 2017 zur Kranken- und Pflegeversicherung : 100  = maximaler Beitrag 2017
  • 4.350 Euro x 7,3% (KV) : 100 = 635,10 Euro/Monat maximaler Krankenversicherungsbeitrag davon 317,55 Euro/Monat Arbeitnehmeranteil
  • 4.350 Euro x 2,55 (PV) : 100 = 110,925 Euro/Monat maximaler Pflegeversicherungsbeitrag, davon 55,46 Euro/Monat Arbeitnehmeranteil
  • Zuschlag: Kinderlose Arbeitnehmer müssen einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,25% entrichten
  • Individueller Krankenkassenzuschlag 2017 je nach Krankenkasse kommt hinzu und muss vom Arbeitnehmer gezahlt werden

Der Teil des erzielten Arbeitsentgeltes, der diese Einkommensgrenze (für 2017 bei 52.200 Euro jährlich bzw. 4.350 Euro monatlich) überschreitet, bleibt frei von Beitragsanrechnungen. Zur Veranschaulichung hier jeweils drei Beispiele für den Krankenversicherungsbeitrag 2017:

Einkommen pro Jahr
Einkommen pro Monat
Höchstbeitrag Gesamt/Arbeitnehmeranteil
exakt 52.200 Euro
exakt 4.350 Euro
635, 10 Euro / 317,55 Euro
weniger als 52.200 Euro
weniger als 4.350 Euro
unter 635,10 Euro / unter 317, 10 Euro
höher als 52.200 Euro
höher als 4.350 Euro
635,10 Euro / 317,55 Euro

Ermäßigter Beitragssatz zur Krankenversicherung 2017

Der ermäßigte Beitragssatz zur Krankenversicherung gilt für Jene Personen, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Dies sind in der Regel Selbständige (auch Freiberufler), Studenten, Erwerbslose und Hausfrauen / Hausmänner.

Im Vergleich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent. Rentner in der freiwilligen Krankenversicherung profitieren vom ermäßigten Beitragssatz lediglich auf „sonstige Einkünfte“, z.B. aus Vermietung und Kapitaleinkünften.

  • Aus dem ermäßigten Beitragssatz ergibt sich für Selbständige, Studierende und Erwerbslose ein maximaler Krankenversicherungsbeitrag 2015 von 609 Euro pro Monat

Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse

Nicht jeder Person steht die „Freiwillige Versicherung“ zu. Folgende Voraussetzungen gelten für Arbeitnehmer / Angestellte:

  • Angestellte Arbeitnehmer mit einem Einkommen regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 57.600 Euro/Jahr brutto entspricht 4.800 Euro im Monat
  • Bei Neueinstellung nach Jobwechsel oder Berufseinstieg, wenn das Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
  • Selbständige und Freiberufler unabhängig vom Einkommen
  • Studenten ab dem 30. Lebensjahr bzw. ab dem 15. Fachsemester
  • Beamte und Beamte in Pension
  • nicht pflichtversicherte Rentner

Mindestbeitrag in der freiwilligen Krankenversicherung 2017 Mindestbemessungsgrundlage Regelbemessungsgrenze

Die Berechnung des Mindestbeitrags in der freiwilligen Krankenversicherung erfolgt anhand der Mindestbemessungsgrundlage, die sich aus der Regelbemessungsgrenze ableitet. Die Regelbemessungsgrenze für Selbständige ist identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze, für 2017 also 4.350 Euro pro Monat.

Die Mindestbemessungsgrundlage für 2017 beträgt allgemein 991,67 Euro pro Monat, für Selbständige und Freiberufler 2.231,25 Euro pro Monat und für Existenzgründer 1.487,50 Euro pro Monat.

Wechsel in die Private Krankenversicherung 2017 sinnvoll?

Auch für die kommenden Jahre ist eher mit einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen zu rechnen, die höhere Kosten für die gesetzlichen Sozialversicherungen mit sich bringt. Betroffen sind besonders angestellte Arbeitnehmer mit einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze. Je höher diese steigt desto teurer werden die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung.

Mit jedem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze wird der Wechsel von der gesetzlichen (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) für Arbeitnehmer ohne Vorerkrankungen lohnender. Für den Wechsel in die PKV ist jedoch nicht die Beitragsbemessungsgrenze 2017 (siehe auch BBG 2017 zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) sondern die Jahresarbeitsentgeltgrenze maßgeblich.

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