Versicherungspflichtgrenze 2017 PKV

Versicherungspflichtgrenze 2017 bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG
Die Versicherungspflichtgrenze 2017, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (kurz JAEG) genannt, ist im Vergleich zum Vorjahr 2016 erneut gestiegen. Damit folgt sie dem gestiegenen Lohnniveau in Deutschland. Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse wird damit der Wechsel in die Private Krankenversicherung 2017 weiter erschwert.
Als Bemessungsgrundlage dient die Versicherungspflichtgrenze 2017 lediglich für Angestellte, die sich privat krankenversichern wollen. Für Selbständige, Freiberufler, Beamte und Studenten ist diese Jahresarbeitsentgeltgrenze unerheblich.
Versicherungspflichtgrenze 2017 erschwert Wechsel in die Private Krankenversicherung
Fest angestellte Berufseinsteiger oder solche, die bereits in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln wollen, müssen ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze nachweisen.
Diese Einkommensgrenze ist von 2016 auf 2017 erneut gestiegen. Angestellte Arbeitnehmer müssen in 2017 112,50 Euro monatlich mehr verdienen als noch in 2016 um in die PKV wechseln zu dürfen.
Gutverdiener ohne Vorerkrankungen können sich in der privaten Krankenversicherung aufgrund der erneut gestiegenen Beitragsbemessungsgrenze und damit höherer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oft günstiger versichern und genießen deutlich umfangreichere Leistungen.
Ein Wechsel kann sich für diesen Personenkreis also zweifach lohnen.
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Die besondere und allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017
Grundsätzlich gilt für jeden Versicherungsnehmer in Deutschland die allgemeine Versicherungspflichtgrenze. Eine Ausnahme bilden Personen, die zum Stichtag 31.12.2002 krankenversicherungsfrei waren, weil ihr Jahreseinkommen die damalige Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat.
- Ausserdem musste zum 31.12.2002 eine private Krankenversicherung bestanden haben. Für diesen Personenkreis gilt die geringere „besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017„.
- Arbeitnehmer, die zum Stichtag als Student privat krankenversichert waren, sind von dieser Regelung ausgenommen. Auch für sie gilt die allgemeine Versicherungspflichtgrenze 2017.
Was zum Jahreseinkommen angerechnet werden darf und was nicht
Das Hinzuverdienst aus einer Nebenbeschäftigung zusätzlich zur Hauptbeschäftigung darf voll angerechnet werden. Ausgenommen sind jedoch Einkommen aus einem Minijob!
Vereinbarte Pauschalbeträge für Überstunden dürfen dem Einkommen hinzugerechnet werden. Kinderzuschläge, Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit sowie Erstattungen für Fahrtkosten dürfen nicht hinzugerechnet werden.
- Bei Unterschreiten der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze muss die Private Krankenversicherung gekündigt und in die gesetzliche Krankenkasse gewechselt werden.
Gehaltsumwandlung: Einkommen für betriebliche Altersvorsorge und die JAEG
„Wegfall“ von Arbeitsentgelt, zum Beispiel durch Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge verringert das anrechenbare Einkommen. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung sind sozialversicherungsfrei.
Sollte also das gesamte Jahreseinkommen ohne die Aufwendung für die betriebliche Altersvorsorge unterhalb der Versicherungspflichtgrenze 2017 liegen, ist ein Eintritt in die Private Krankenversicherung nicht möglich bzw. muss zurück in die gesetzliche Krankenkasse gewechselt werden.
Keinen Einfluss auf den Verbleib in der PKV hat eine temporäre Absenkung des Arbeitsentgeltes unter die JAEG 2017 z.B. bei Kurzarbeit. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass das reguläre Einkommen nach Beendigung der Kurzarbeit erneut erzielt wird.
Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze in Deutschland
Wechsel von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenkasse GKV
Für angestellte Arbeitnehmer bringt die neue Versicherungspflichtgrenze 2017 auch den Umstand mit sich, dass ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) nicht ohne weiteres möglich ist. Lediglich unter folgenden Voraussetzungen ist ein Wechsel zurück zur GKV möglich:
- Jahreseinkommen sinkt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze 2017
- Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit und Bezug von ALG1 bzw. ALG2
Neue Jahresarbeitsentgeltgrenze 2017 vom Kabinett beschlossen
Die Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze sowie die Beitragsbemessungsgrenze zu den Sozialversicherungen ist bereits vom Kabinett beschlossen und wird zum 01. Januar 2017 wirksam. Diese Einkommensgrenze gilt einheitlich für das gesamte Bundesland.
Die Anpassung wird analog zur durchschnittlichen Einkommensentwicklung in Deutschland vorgenommen. Demnach sind auch die durchschnittlichen Löhne gestiegen.
Mit Wechsel in die PKV 2017 Kosten sparen und Leistungen erweitern
Gutverdiener, die noch in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, sollten einen Wechsel in die PKV überlegen. Denn auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG 2017 KV) ist gestiegen und somit steigt für diesen Personenkreis auch der Beitrag zur GKV.
Versicherungspflichtig angestellte Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze 2017 können in die Private Krankenversicherung wechseln und sowohl Kosten sparen als auch von erweiterten Leistungen im vergleich zur GKV profitieren.