PKV muss Krankentagegeld bei Mobbing als Krankheitsgrund zahlen

Mobbing am Arbeitsplatz bezeichnet das psychische und körperliche Schikanieren eines Mitarbeiters durch Kollegen und/oder den Vorgesetzten / Chef. Das kann zu schweren psychischen Erkrankungen beim Betroffenen und damit zu einer Arbeitsunfähigkeit führen.

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Private Krankenversicherung muss Krankentagegeld auch bei Mobbing zahlen

Damit besteht Anspruch auf Zahlung des Krankentagegeldes durch die Private Krankenversicherung, entschied nun auch das Landgericht Köln.

Die Signal Krankenversicherung verweigerte einem Versicherten die Zahlung von Krankentagegeld mit der Begründung, die Arbeitsunfähigkeit sei arbeitsplatzspezifisch. An einem anderen Arbeitsplatz sei ihm die gewohnte Tätigkeit zuzumuten.

Nein, entschied das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 14.12.2016 (Az.: 23 0 364/14) und verurteilte die Signal Krankenversicherung zur rückwirkenden Zahlung des vertraglich vereinbarten Krankentagegeldes.

Private Krankenversicherung: Anspruch auf Krankentagegeld auch bei Mobbing als Grund für die Arbeitsunfähigkeit

Mobbing scheint in Deutschland noch nicht den Stellenwert als ernstzunehmende Krankheitsursache einzunehmen, wie sie möglicherweise sollte. Selbst Private Krankenversicherungen versuchen laut Aussagen von Rechtsbeiständen Betroffener regelmäßig, Zahlungen von Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit nach Mobbing zu verweigern.

Dass ein regelmäßiges Schikanieren von Mitarbeitern zu beträchtlichen psychischen Erkrankungen führen kann, ist hinreichend belegt. Diese Qualen führen bei vielen zwangsläufig früher oder später zu einer Arbeitsunfähigkeit. So geschehen beim Kläger vor dem LG Köln gegen die Private Krankenversicherung der Signal Iduna.

Tipp: Besonders wichtig und daher sinnvoll ist eine private Krankentagegeldversicherung für Selbstständige! Im Vergleich zu Angestellten und Arbeitnehmern erhalten Selbstständige und Freiberufler keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und müssen über eine Zusatzversicherung privat vorsorgen.

Krankentagegeld verweigert: Begründung der AXA PKV

Mit der Begründung, der Angestellte könne sehr wohl an einem anderen Arbeitsplatz (andere Kollegen und anderer Vorgesetzter) frei von Mobbing arbeiten, verweigerte die Private Krankenversicherung dem Kläger das Krankentagegeld. Zudem sei der Versicherte durchaus in der Lage gewesen, während seiner Arbeitsunfähigkeit zwischen 40 und 50 Bewerbungen zu schreiben. Das ginge nicht, wenn der Kläger ernsthaft erkrankt gewesen wäre.

Verweis auf anderen Arbeitsplatz für Krankentagegeld unerheblich

Das Landgericht Köln urteilt jedoch, es sei unerheblich für den Anspruch auf Krankentagegeld, wenn der Erwerbstätige an einem anderen Arbeitsplatz seiner Arbeit nachgehen könne. Auch stünde die Fähigkeit, viele Bewerbungen zu schreiben, der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit nicht im Wege.

„Denn für den Bundesgerichtshof ist der Beruf in seiner konkreten Ausprägung entscheidend. Auch Konfliktsituationen am Arbeitsplatz gehören zum konkret ausgeübten Beruf“, so Rechtsanwalt Brandl auf seinem Blog bei anwalt.de

Mobbing: Anpassungsstörung aufgrund psychosozialer Belastungen

Auch sah der bestellte Sachverständige die Gefahr eines Rückfalls bei Wiederaufnahme der Arbeit gegeben. So sei eine Rückkehr zum angestammten Arbeitsplatz mit der Gefahr von „Anpassungsstörung aufgrund psychosozialer Belastungen“ gegeben und damit nicht zumutbar.

Krankentagegeldversicherung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Sozialversicherungspflichtig angestellte Arbeitnehmer erhalten für die ersten 43 Tage ihrer krankheitsbedingten und ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit eine Lohnfortzahlung. bei gesetzlich krankenversicherten Angestellten greift dann ab dem 43. Tag der Krankschreibung das gesetzliche Krankengeld. Sind Arbeitnehmer privat versichert, kann der Zeitpunkt und die Höhe des Krankentagegeldes frei vereinbart werden.

Tipp: Lesen Sie hier, was in der privaten Krankenversicherung für Selbstständige und Existenzgründer wichtig und worauf zu achten ist.

Private Krankenversicherung für Selbstständige im Testsieger Vergleich

Anders sieht es bei Selbstständigen und Freiberuflern aus. Hier entfällt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch einen Arbeitgeber. Deshalb müssen Selbständige sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung mit einer privaten Krankentagegeldversicherung vorsorgen. Bei gesetzlich Versicherten über eine private Krankenzusatzversicherung, bei privat versicherten Selbstständigen als Tarifbaustein in ihrer privaten Krankenversicherung.

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