PKV vs GKV: Monopolkommission fordert mehr Wettbewerb

PKV vs GKV

Monopolkommission für Wettbewerb zwischen PKV GKV und gegen Bürgerversicherung

Seit mehr als vierzig Jahren ist die Monopolkommission ständiger Berater der Bundesregierung und des Gesetzgebers in Wettbewerbsfragen. Im Wahljahr 2017 nimmt sie zum Wettbewerb in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (GKV und PKV) Stellung und findet dabei durchaus kritische Töne.

Dabei geht es nicht nur um die Versorgungsqualität, sondern angesichts der demografischen Entwicklung auch um Kostendämpfung im Gesundheitssystem.

Mehr Wettbewerb zwischen PKV und GKV statt Bürgerversicherung

Im 75. Sondergutachten, das Anfang März 2017 vorgestellt wurde, macht sich die Kommission erwartungsgemäß nicht für eine Bürgerversicherung stark. Sie stellt aber schon heraus, dass das duale System, wie es in Deutschland praktiziert wird, weltweit einmalig sei.

Nirgendwo anders hängt die Versicherungspflicht im Sozialsystem für Arbeitnehmer an einer Einkommensgrenze. Rund neun Millionen Vollversicherte Besserverdiener, Selbstständige und Beamte sowie deren Angehörige zählt die Private Krankenversicherung zu ihren Kunden. Dem stehen siebzig Millionen Kassenpatienten gegenüber.

Zwei Drittel von ihnen begnügen sich nicht mit diesem Versicherungsschutz der GKV, sondern schließen bei einem privaten Anbieter eine Krankenzusatzversicherung beispielsweise für Zahnersatz ( Zahnzusatzversicherung Test ), Sehhilfen,  stationäre Behandlung durch den Chefarzt im Ein- oder Zweibettzimmer oder eine Krankentagegeldversicherung ab.

Der gesetzliche Leistungskatalog für Krankenkassen soll nicht mehr Pflicht sein

Ginge es nach den Experten der Monopolkommission, würde sich insbesondere in der GKV einiges ändern. Die kollektiven Verträge auf Landesebene, die die 113 Krankenkassen mit Ärzten und Krankenhäusern schließen, erlauben einen Wettbewerb bislang nur in Randbereichen. Dazu trägt besonders der gesetzlich festgelegte Leistungskatalog bei.

Weit über 90 % des Spektrums sind bei allen Anbietern gleich. Unterschiede mag es bei Naturheilverfahren, Zahnreinigung oder einer Haushaltshilfe im Krankheitsfall geben. Hauptsächlich findet die Anbieterauswahl über einen Vergleich der Zusatzbeiträge und der Bonusprogramme statt. Bei einigen Kundengruppen, zum Beispiel Senioren, spielt auch der Service vor Ort eine Rolle.

Wahltarife bald auch in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Monopolkommission schlägt vor, den Leistungskatalog zum Bestandteil des Standardtarifs zu machen, den alle Krankenkassen anbieten müssen. Darüber hinaus sollen sie aber die Möglichkeit haben, ihren Versicherten oder Interessenten Wahltarife zu offerieren.

Der Begriff ist unglücklich gewählt, legt er doch eine Verwechslung mit den Wahlleistungen der PKV nahe. Gemeint ist aber das Gegenteil – eine abgespeckte Version des Standardtarifs, die zum Beispiel die Zahl der Leistungsanbieter beschränkt. Denkbar ist ein Primärarzt-Modell, wie es die PKV schon lange kennt. Der Versicherte muss zunächst zum Hausarzt und bekommt dort, wenn nötig, eine Überweisung zum Facharzt.

Der Beitrag für den Wahltarif ist günstiger als für den Standardtarif. Der Wettbewerb soll, so die Monopolkommission, dafür sorgen, dass das Versorgungsniveau hoch bleibt. Im Zweifel kann der Kunde sich für den Standardtarif entscheiden und ist so auf der sicheren Seite.

Freie Honorarvereinbarung zwischen PKV und Ärzten

Mit vielen Vorschlägen dürften die Wettbewerbshüter bei der Privaten Krankenversicherung offene Türen einrennen. Eine freie Honorarvereinbarung statt der allgemein gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wäre ein wesentlicher Schritt zur Kostensenkung. Die Autoversicherer machen es vor – sie vereinbaren spezielle Stundensätze mit ihren Partnerwerkstätten und können deshalb die sogenannten Werkstattbindungstarife günstiger anbieten.

Altersrückstellungen sollen beim PKV Wechsel übertragen werden

Weniger Akzeptanz dürfte die Forderung nach vollständiger Übertragbarkeit der Alterungsrückstellungen finden. Bislang ist der Wechsel des PKV-Anbieters nach einigen Versicherungsjahren in aller Regel wirtschaftlich sinnlos. Selbst wenn keine Erkrankungen hinzugekommen sind, zählt beim neuen Unternehmen das aktuelle Eintrittsalter, und das verteuert den Beitrag gravierend.

Die beim vorherigen Krankenversicherer gebildeten Alterungsrückstellungen können, wenn überhaupt, nur zu einem sehr kleinen Teil übertragen werden. Dabei geht es nicht um Peanuts: Der Wert der Rückstellungen beträgt nach den Zahlen des PKV-Verbands mehr als 220 Milliarden Euro.

Chancen der Digitalisierung nutzen

Allen Versicherern, GKV wie PKV, schreibt die Kommission ins Stammbuch, die Digitalisierung nicht zu verschlafen. Lebensversicherer wie die Generali mit ihrem Vitality-Programm zeigen bereits, wie man Apps zur Förderung eines gesunden Lebensstils einsetzt.

Die Krankenkassen könnten auf dieselbe Weise nicht nur Prävention fördern, sondern auch durch eine Vernetzung mit Ärzten, Krankenhäusern und Patienten die Behandlungsverläufe qualitativ verbessern und effizienter gestalten. Solche Projekte stehen und fallen mit dem Vertrauen der Kunden in Datensicherheit und Datenschutz bei den Beteiligten.

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