Krankenkassen Zusatzbeitrag 2017: AOK TK DAK Barmer
Auch die großen Krankenkassen wie die AOK, Techniker Krankenkasse TK, DAK und Barmer GEK kommen nicht um eine Beitragserhöhung in 2017 aus. Wie hoch der Krankenkassen Zusatzbeitrag 2017 im Vergleich aussieht und was Versicherte tun können.
Immer zum Jahreswechsel bietet sich für die gesetzlichen Krankenversicherungen die Möglichkeit, die Beiträge der Versicherten über den Zusatzbeitrag zu erhöhen.
Zu Beginn dieses Jahres 2017 machte immerhin jede vierte Krankenkasse von dieser Möglichkeit Gebrauch. Oder in konkreten Zahlen ausgedrückt: 27 von 113 gesetzlichen Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag und erhöhen die Beiträge. Darunter auch die Großen wie AOK, TK, DAK und Barmer GEK.
Notwendig wurde dies vor allem wegen steigender Kosten im Gesundheitssystem. Denn aufgrund der guten Wirtschaftslage in Deutschland können die Kassen grundsätzlich steigende Einnahmen verzeichnen.
Viele stehen aber trotzdem unter finanziellem Druck, weil die Kosten deutlich stärker zunehmen als die Einnahmen. Dieser Effekt dürfte in den nächsten Jahren zu weiter steigenden Zusatzbeiträgen der Krankenkassen führen.
Krankenkassen Zusatzbeitrag 2017 bei allen Anbietern
Grundsätzlich wird der Krankenkassenbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam gezahlt. Der Beitrag des Arbeitgebers (Arbeitgeberanteil Zuschuss zur Krankenversicherung) ist allerdings auf 7,3 Prozent gedeckelt. Benötigen die Kassen mehr Geld, müssen sie die Versicherten mit einem Zusatzbeitrag belegen.
Theoretisch ist auch der umgekehrte Weg möglich: Liegt eine außergewöhnlich gute finanzielle Situation vor, kann der Beitrag der Arbeitnehmer auch mit einer Prämie gesenkt werden.
Keine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag in 2017
Die Realität sieht aber anders aus: Mit der Metzinger BKK aus Baden-Württemberg hat sich nun auch die letzte Krankenkasse für die Einführung eines Zusatzbeitrags entschieden. Gemeinsam mit der AOK Sachsen-Anhalt ist sie aber noch immer die einzige Versicherung mit einem Beitragssatz von unter 15 Prozent.
AOK Zusatzbeitrag 2017
Alle Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) haben mittlerweile einen Zusatzbeitrag in unterschiedlicher Höher. Während die AOK Sachsen-Anhalt unter den Allgemeinen Ortskrankenkassen den niedrigsten Zusatzbeitrag 2017 erhebt, erhebt die AOK Rheinland Hamburg mit einem Zusatzbeitrag 2017 von 1,4% den höchsten unter den AOK´s.
Hier die Listen mit dem AOK Zusatzbeitrag 2017 im Vergleich:
AOK Krankenkasse – Zusatzbeitrag 2017 – Beitragssatz Gesamt
- AOK Sachsen-Anhalt – 0,30% – 14,90%
- AOK Plus – 0,60% – 15,20%
- AOK Niedersachsen – 0,80% – 15,40%
- AOK Nordost – 0,90% – 15,50%
- AOK Baden-Württemberg – 1,00% – 15,60%
- AOK Bayern – 1,10% – 15,70%
- AOK Bremen/Bremerhaven – 1,10% – 15,70%
- AOK Hessen – 1,10% – 15,70%
- AOK Nordwest – 1,10% – 15,70%
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – 1,10% – 15,70%
- AOK Rheinland/Hamburg – 1,40% – 16,00%
Techniker Krankenkasse TK Zusatzbeitrag 2017
Auch die Techniker Krankenkasse erhebt in 2017 einen Krankenkassen Zusatzbeitrag von 1,00%. Damit summiert sich der Beitragssatz der TK in 2017 auf 15,6% und entspricht in etwa dem Durchschnitt. Die Techniker Krankenkasse mit aktuell 7,3 Millionen Versicherten die größte gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland.
Barmer Zusatzbeitrag 2017
Die Barmer GEK ist mit aktuell 6,7 Millionen Kassenpatienten nach der TK die zweitgrößte gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. Lange kam man hier ohne Beitragserhöhung aus. Das ist vorbei. Der Barmer Zusatzbeitrag 2017 liegt bei 1,1% und der gesamte Beitragssatz bei 15,7%. Auch die Beitragserhöhung der Barmer GEK liegt im bundesweiten Durchschnitt.
DAK Zusatzbeitrag 2017
Unter den größten Krankenkassen in Deutschland findet sich auch die DAK-Gesundheit mit insgesamt 4,77 Millionen Versicherten. Unter den Großen der Branche ist der DAK Zusatzbeitrag 2017 der höchste. Die Beitragserhöhung von 1,5% läßt den Beitragssatz auf insgesamt 16,1% steigen.
Weitere GKV Beitragserhöhung 2018 zu erwarten
Abgemildert wurden die diesjährigen Beitragssteigerungen durch einen Eingriff der Politik. Diese schüttet im Wahljahr 2017 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds an die Kassen aus. Dies sorgt dafür, dass beispielsweise die bundesweiten Anbieter Barmer, Techniker Krankenkasse und DAK Gesundheit die Beiträge stabil halten konnten.
Es handelt sich aber um einen einmaligen Effekt, der sich im nächsten Jahr ins Gegenteil verkehren dürfte. Weil dann der Zuschuss wegfällt, dürften noch deutlich mehr Kassen als in diesem Jahr zu Beitragserhöhungen gezwungen sein. Hinzu kommt, dass in den nächsten Jahren eine Reform der Krankenhausfinanzierung in Kraft tritt, die ebenfalls für steigende Kosten sorgen wird.
Die Kosten für die Krankenversicherung sind erheblich
Steigende Krankenkassenbeiträge mögen dabei zunächst wie ein recht technisches Thema klingen. Sie haben aber ganz konkrete Auswirkungen auf finanzielle Situation der Versicherten. Wer beispielsweise rund 3.000 Euro brutto verdient, zahlt im Jahr Beiträge zwischen 5364 Euro und 5904 Euro. Schon Veränderungen im Kommabereich können einen erheblichen Unterschied ausmachen. Siehe dazu auch die Beitragsbemessungsgrenze zur KV.
Schon heute macht der theoretische Unterschied zwischen der günstigsten und der teuersten Versicherung in diesem Fall eine Differenz von rund 500 Euro aus. Bei weiter steigenden Kosten im Gesundheitssystem dürfte sich dieser Wert in den nächsten Jahren zudem noch weiter erhöhen. Es sei denn, der Politik gelingt es, durch Reformen eine Trendwende einzuleiten.
Für viele Besserverdiener wird die Private Krankenversicherung eine echte Alternative. Die PKV berechnet die Beiträge nicht anhand des Einkommens und kann so in vielen Fällen bessere Leistungen zu niedrigeren Preisen anbieten.
- Siehe dazu: PKV Vergleich GKV
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen
Bis dahin bleibt den Versicherten im Falle einer Beitragserhöhung nur die Möglichkeit, zu einer anderen Krankenversicherung zu wechseln. Grundsätzlich gilt dabei: Die neue Versicherung kann frei gewählt werden und darf keine Bewerber ablehnen. Bei einigen Kassen gibt es aber geographische oder berufsbedingte Einschränkungen.
Zudem hat sich die Zahl der Alternativen in den letzten Jahrzehnten ziemlich stark reduziert. Von 1.200 gesetzlichen Krankenkassen in den 1990er Jahren aus aktuell noch 113. Nicht immer muss dies aber schlecht sein. Oftmals gelingt es den Kassen auch durch Fusionen die Zusatzbeiträge für alle Versicherten zu senken.
Der Krankenkassenwechsel ist problemlos möglich
Versicherte sollten bei einem Wechsel der Kasse zudem die verschiedenen Angebote der einzelnen Kassen vergleichen. Da kann es beispielsweise im Bereich des Services oder bei der Krebsvorsorge erhebliche Unterschiede geben. Genug Zeit dafür hat jeder: Wer sein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Beitragserhöhung nutzt, muss noch keine neue Krankenkasse vorweisen, sondern hat zwei Monate Zeit sich nach einer günstigeren Alternative umzusehen. Danach allerdings muss er sich entscheiden, denn in Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht.